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Einbürgerung

Merkblätter und Formulare

Das Merkblatt zur ordentlichen Einbürgerung enthält alle Voraussetzungen, welche vollumfänglich erfüllt sein müssen, damit das Gesuch um ordentlichen Einbürgerung gestellt werden kann.

Voraussetzungen

Sie werden ein Gesuch eingeben müssen, um den Einbürgerungsprozess zu starten. Wenn Sie dieses einreichen, müssen gewisse Voraussetzungen bereits erfüllt sein, damit Ihr Gesuch bearbeitet werden kann. Beachten Sie, dass die Beilagen zum Gesuch (Datum auf Dokument) sowie das Gesuch selbst (Datum der Unterschrift) nicht älter als zwei Monate sein dürfen, wenn Sie es einreichen. Stellen Sie darum sicher, dass Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen, bevor Sie das Gesuch zusammenstellen:

1. Aufenthaltsdauer

Die Einbürgerung setzt als erstes voraus, dass sich eine Person bereits eine bestimmte Zeit in der Schweiz aufhält. Genaue Angaben sind auf dem Merkblatt vermerkt. Grundsätzlich gilt: 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz; 5 Jahre Aufenthalt im Kanton und 3 Jahre Aufenthalt in der Gemeinde, in der Sie sich einbürgern möchten.

Beachten Sie die weiteren Regelungen auf dem Merkblatt.
 

2. Sprachnachweis

Im Kanton Glarus ist der Einbürgerung vorausgesetzt, dass die BewerberInnen ein gewisses Niveau in Deutsch erreicht haben. Die offiziellen Voraussetzungen lehnen sich an dem Europäischen Referenzrahmen an. Beachten Sie dabei die Regelungen auf dem Merkblatt.

Der Sprachnachweis gilt allerdings auch als erbracht, wenn:

  • die Muttersprache Deutsch ist ;
  • während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule in deutscher Sprache besucht wurde; (Ganze, obligatorische Schuljahre, also 1. bis 6. Klasse und Oberstufe)
  • eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (Gymnasium / FMS / Lehre) oder Tertiärstufe (Hochschulen / Universitäten / Fachhochschulen) in deutscher Sprache abgeschlossen wurde.
     

3. Vorbereitungskurs

Zur Erlangung der Grundlagenkenntnisse über die politische und gesellschaftliche Ordnung der Schweiz, dem Kanton Glarus und der Gemeinde Glarus Nord muss vor Einreichung des Gesuchs eine Prüfung (obligatorisch) abgelegt werden. Dazu findet vorgängig ein Informationsabend (obligatorisch), an welchem Sie über den Inhalt und den Ablauf der Prüfung informiert werden, statt. Beides wird von der Kaufmännischen Berufsfachschule Glarus (KBS) angeboten. Die Kaufmännische Berufsfachschule Glarus bietet ebenfalls einen Kurs zur Vorbereitung auf die Prüfung an (empfohlen).

Die Anmeldung zum Infoabend, Kurs und zur Prüfung finden Sie auf der Seite der KBS: Link


Kosten:

Ausländer/innen Gemeinde Kanton Bund

Bewerber/in

(über 18 Jahre)

CHF 1'500 bis max. 2'100 pro Person

(nach Aufwand)

CHF 1'000 bis max. 1'500 pro Gesuch

(nach Aufwand)

CHF 100

Ehepaar CHF 150

einbezogene Kinder kostenlos kostenlos kostenlos
alleinige Einbürgerung von Minderjährigen (unter 18 Jahre)

CHF 1'500 bis max. 2'100 pro Person

(nach Aufwand)

CHF 1'000 bis max. 1'500 pro Gesuch

(nach Aufwand)

CHF 50

Kanton und Gemeinde besorgen das Inkasso für ihre Gebühren selbstständig.

Bei Eingang des Einbürgerungsgesuches wird durch die Gemeinde ein Depot von CHF 500 erhoben. Nach Zahlungseingang wird das Gesuch dem Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Glarus zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Bei Erteilung des Gemeindebürgerrechts wird das geleistete Depot der Schlussrechnung angerechnet. Bei Verweigerung des Gemeindebürgerrechts dient das geleistete Depot zur Deckung des Arbeitsaufwandes der Gemeinde.
 

Vorgehensweise:

1.  Der erste Schritt besteht darin, den Sprachnachweis zu erbringen, sofern Sie diesen gemäss den oben beschriebenen Kriterien nicht bereits haben. Somit ist sichergestellt, dass Sie den Inhalt des Vorbereitungskurses / der Prüfung auch verstehen.

Link für Angebot Deutschkurs: https://www.gl.ch/verwaltung/bildung-und-kultur/volksschule-und-sport/integration/deutschkurse.html/605

2.  Danach können Sie sich für den Informationsabend zum Vorbereitungskurs Einbürgerung anmelden. Die Anmeldung finden Sie unter diesem Link: Link

3.  Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung, welche vier Jahre gültig ist. Innerhalb dieser vier Jahre können Sie nun die Gesuchsformulare für die ordentliche Einbürgerung beziehen:

Gemeinde Glarus Nord, Kanzlei, Schulstrasse 2, 8867 Niederurnen

058 611 70 11 oder kanzlei@glarus-nord.ch

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen unter diesen Kontaktangaben zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links: