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Nutzungsplanung - Mitwirkungsverfahren

Information und Mitwirkung

Gemäss Art. 7 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) informieren die Behörden die betroffene Bevölkerung über die Ziele, den Ablauf und die Ergebnisse nach diesem Gesetz. Sie bieten Gelegenheit, in geeigneter Weise mitzuwirken und sich zum Entwurf zu äussern.

Die öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit nach Art. 25 RBG fand erst nach Abschluss des hier publizierten Mitwirkungsverfahrens statt.

Einsichtnahme ins Dossier

Die Planunterlagen (Baureglement, Zonenpläne Nutzung, Zonenpläne weitere Festlegungen, Planungs- und Mitwirkungsbericht nach Art. 47 RPV) lagen vom 30. Mai 2016 bis 30. Juni 2016 während 30 Tagen im Gemeindehaus in Näfels während den ordentlichen Öffnungszeiten auf.

Jeweils am Dienstag, Donnerstag und Freitag standen fachkundige Personen für Auskünfte und Besprechungen zur Verfügung.

Amtliche Publikation am 25. Mai 2016.

Unterlagen

Anhang

Weitere Unterlagen:

Formular für schriftliche Eingaben/Anliegen beim Mitwirkungsverfahren:

Kommunikation: