Nutzungsplanung - Öffentliche Auflage
Öffentliche Auflage
Gemäss Art. 25 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) hat die Gemeinde Baureglement und Zonenplan unter Eröffnung einer Einsprachefrist von 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist konnte jedermann, der ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachwies, schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erheben (Art. 26 RBG).
Einsichtnahme ins Dossier
Die Planungsunterlagen (Baureglement, Zonenpläne Nutzung, Zonenpläne weitere Festlegungen, Planungs- und Mitwirkungsbericht nach Art. 47 RPV) lagen vom 9. Januar 2017 bis 8. Februar 2017 während 30 Tagen im Gemeindehaus in Näfels während den ordentlichen Öffnungszeiten auf.
Jeweils am Dienstag, Donnerstag und Freitag standen fachkundige Personen für Auskünfte und Besprechungen zur Verfügung.
Dokumente
Unterlagen Gesamtrevision Nutzungsplanung:
- 1a_Zonenplan_Nutzung_Glarus Nord
- 2a_Zonenplan_Nutzung_Bilten Nord
- 3a_Zonenplan_Nutzung_Bilten
- 4a_Zonenplan_Nutzung_Niederurnen-Oberurnen
- 5a_Zonenplan_Nutzung_Näfels-Mollis
- 6a_Zonenplan_Nutzung_Biäsche
- 7a_Zonenplan_Nutzung_Filzbach
- 8a_Zonenplan_Nutzung_Obstalden-Mühlehorn
- 1b_Zonenplan_weitere Festlegungen_Glarus Nord
- 2b_Zonenplan_weitere Festlegungen_Bilten Nord
- 3b_Zonenplan_weitere Festlegungen_Bilten
- 4b_Zonenplan_weitere Festlegungen_Niederurnen-Oberurnen
- 5b_Zonenplan_weitere Festlegungen_Näfels-Mollis
- 6b_Zonenplan_weitere Festlegungen_Biäsche
- 7b_Zonenplan_weitere Festlegungen_Filzbach
- 8b_Zonenplan_weitere Festlegungen_Obstalden-Mühlehorn
- Baureglement Glarus Nord
- Planungs- und Mitwirkungsbericht
- Anhang 1 Abkürzungsverzeichnis (in "Planungs- und Mitwirkungsbericht", ab Seite 196)
- Anhang 2 Kenndaten_GLN (in "Planungs- und Mitwirkungsbericht", ab Seite 198)
- Anhang 3 Verfahren (in "Planungs- und Mitwirkungsbericht", ab Seite 201)
- Anhang_4_Konzeption
- Anhang_5_Gemeinderichtplan_GRIP
- Anhang_6_Überbauungs-_Erschliessungsstand_und_Baureife_UEB
- Anhang_7_Öffentlicher_Freiraum_Grundlagenpläne
- Anhang_8_Synopse_Baureglement_und_Bauordnungen_der_ehemaligen_Gemeinden
- Anhang_9_Vergleich_Bauzonen_geltende_Nutzungsplanungen_und_totalrevidierte_Nutzungsplanung
- Anhang_10_Wohn-_Misch-_und_Zentrumszonen
- Anhang_11_Arbeitszonen
- Anhang_12_Ortsbildschutz_Regelungen_der_ehemaligen_Gemeinden
- Anhang_13_Übersicht_Überbauungspläne
- Anhang_14_Analyse_der_ÖV-Güteklassen
- Anhang_15_Bericht_Verkehrsdaten_Glarus_Nord
- Anhang_16_Konzeption_Langsamverkehr
- Anhang_17_Grundlagen_Landschaftsschutz_und_Naturschutz
- Anhang_18_Gewässerräume
- Anhang_19_Auswertungsbericht_Bevölkerungskonferenz
- Anhang_20_Waldfeststellungspläne
- Anhang_21_Auswertung_Mitwirkung_Art_7_RBG_und_Art_6_GO
- Anhang_22_Auswertung_Vorprüfung_Kanton_Art_24_RBG
- Anhang 23 Auswertung öffentliche Auflage Art. 25 RBG (vorläufig leer)
- Anhang_24_Massnahmenplanung
Weitere Unterlagen:
- Verordnung zur Beleuchtung des Aussenraums der Gemeinde Glarus Nord
- Vollzugsrichtlinie zur gemeinderätlichen Verordnung zur Beleuchtung des Aussenraums der Gemeinde Glarus Nord
- Merkblatt zur öffentlichen Auflage der Revision Nutzungsplanung
Kommunikation:
- Info Ortsplanung _Baureglement
- Information Nutzungsplanung: Bauzonendimensionierung
- Information Nutzungsplanung: Gewässer-, Natur-, Landschafts- und Ortsbildschutz
Weiteres Vorgehen
Die Planungsunterlagen werden nach Abschluss des Einspracheverfahrens vom Gemeinderat nötigenfalls bereinigt und anschliessend den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung Ende September 2017 zum Erlass unterbreitet.
Nachdem die Gemeindeversammlung die Planunterlagen erlassen hat, sind diese durch das Departement zu genehmigen.