Direkt zum Inhalt springen

Strategie und Kernthemen NUP

Die Nutzungsplanung stellt sicher, dass die im Richtplan (GRIP) enthaltenen Ziele auch erreicht werden können. Sie gewährleistet dies, indem sie für private Bauvorhaben die Nutzung vorschreibt (Zonenplanung und Sondernutzungsplanung) und für öffentliche Bauvorhaben die nötigen Flächen sichert. Sie konkretisiert die Richtplanung in räumlicher und sachlicher Hinsicht. Im Gegensatz zum behördenverbindlichen Gemeinderichtplan ist der Nutzungsplan eigentümerverbindlich und wird durch parzellengenaue Festlegungen ergänzt.