Direkt zum Inhalt springen

Nutzungsplanung - Öffentliche Auflage

Öffentliche Auflage

Gemäss Art. 25 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) hat die Gemeinde Baureglement und Zonenplan unter Eröffnung einer Einsprachefrist von 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist konnte jedermann, der ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachwies, schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erheben (Art. 26 RBG).

Einsichtnahme ins Dossier

Die Planungsunterlagen (Baureglement, Zonenpläne Nutzung, Zonenpläne weitere Festlegungen, Planungs- und Mitwirkungsbericht nach Art. 47 RPV) lagen vom 9. Januar 2017 bis 8. Februar 2017 während 30 Tagen im Gemeindehaus in Näfels während den ordentlichen Öffnungszeiten auf.

Jeweils am Dienstag, Donnerstag und Freitag standen fachkundige Personen für Auskünfte und Besprechungen zur Verfügung.

Dokumente

Unterlagen Gesamtrevision Nutzungsplanung:

Weitere Unterlagen:

Kommunikation:

Weiteres Vorgehen

Die Planungsunterlagen werden nach Abschluss des Einspracheverfahrens vom Gemeinderat nötigenfalls bereinigt und anschliessend den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung Ende September 2017 zum Erlass unterbreitet.
Nachdem die Gemeindeversammlung die Planunterlagen erlassen hat, sind diese durch das Departement zu genehmigen.