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Holzfeuerungen

Holzfeuerungen (Holzfeuerungskontrolle bis 70 kW)

Die Nutzung des nachwachsenden Holzrohstoffes hilft CO2-Emissionen zu reduzieren. Die Verwendung zur Wärmegewinnung ist deshalb aus energiepolitischer Sicht erwünscht.
Holzfeuerungen setzen jedoch erhebliche Feinstaubmengen frei. Insbesondere, wenn sie nicht optimal einreguliert sind oder mit ungeeignetem oder falschem Brennstoff betrieben werden. Bei einer unvollständigen Holzverbrennung entsteht gesundheitsschädigender Russ.

Die Luftreinhalteverordnung (LRV) verlangt deshalb seit 13.04.2017 und das kantonale Umweltschutzgesetz bereits ab Februar 2015, dass auch Holzfeuerungen in der Regel alle zwei Jahre kontrolliert werden müssen. Die Holzfeuerungskontrolle bei kleinen Holzfeuerungen bis 70 kW beinhaltet eine Sichtkontrolle der Feuerungsanlage, der Asche und des Brennstofflagers. Weiter ist ein Beratungsgespräch zwischen Anlagebetreiber und Kaminfeger bzw. Gemeindefeuerungskontrolleur enthalten.

Wichtig ist, dass der Brennstoff aus naturbelassenem, gut getrocknetem Holz besteht. Der Feuchtigkeitsgehalt des Holzes ist entscheidend für den Brennwert und eine schadstoffarme Verbrennung. Das Verbrennen von Abfall z.B. Altholz im Cheminée, der Holzfeuerung oder im Freien ist gesetzlich verboten. Unsachgemässe Entsorgung von Abfall hat schwerwiegende Folgen für Mensch und Umwelt.

Weitere Auskünfte sind beim Kaminfeger, bei den zuständigen Gemeindefeuerungskontrolleuren und der kantonalen Fachstelle erhältlich. Weiterführende Infos bezüglich Holzfeuerungen erhalten Sie unter www.holzenergie.ch oder unter www.fairfeuern.ch.

Bestimmungen und Merkblätter

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