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Inverkehrbringen von Feuerungsanlagen

Die Bewilligung für neue oder der Ersatz von Feuerungsanlagen bzw. die Lagerung von Brennstoffen richtet sich nach den Bestimmungen der Bauverordnung des Kantons Glarus und ist mit einem Baugesuch zu beantragen.
Reine Sanierungen von bestehenden Feuerungsanlagen sind der glarnerSach Versicherung zu melden.

Alle Brandschutztechnischen Auflagen und Bestimmungen sowie das Kaminfegerwesen sind im Zuständigkeitsbereich der glarnerSach Versicherung.
Unterlagen und Informationen finden Sie hier.