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Öl- und Gas-Feuerungsanlagen

Alle zwei Jahre ist an Öl- und alle vier Jahre an Gasfeuerungen eine Abgaskontrollmessung durchzuführen.
Die Messung kann im Rahmen eines Serviceabonnements durch die Servicefirmen ausgeführt werden, wenn diese einen gültigen Vertrag mit der Gemeinde abgeschlossen haben. Liegt ein solcher Vertrag nicht vor, wird eine Messung, mit Kostenfolge, durch den Gemeindefeuerungskontrolleur durchgeführt.