Öl- und Gas-Feuerungsanlagen
Alle zwei Jahre ist an Öl- und alle vier Jahre an Gasfeuerungen eine Abgaskontrollmessung durchzuführen.
Die Messung kann im Rahmen eines Serviceabonnements durch die Servicefirmen ausgeführt werden, wenn diese einen gültigen Vertrag mit der Gemeinde abgeschlossen haben. Liegt ein solcher Vertrag nicht vor, wird eine Messung, mit Kostenfolge, durch den Gemeindefeuerungskontrolleur durchgeführt.
- Ablaufschema Feuerungskontrolle [pdf, 37 KB]
- Liste Servicefirmen, welche Feuerungskontrollen durchführen dürfen - Stand 01.01.2023 [pdf, 303 KB]
- Sanierungsfristen bei Öl- und Gasfeuerungen [PDF, 244 KB]
- Emissionsgrenze für Öl- und Gasfeuerungen [PDF, 95.0 KB]
- Luftreinhaltevorschriften von Öl- und Gasfeuerungen bis 350 kW [PDF, 346 KB]