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Überbauungsplan «Giessmättli», Bilten

Überbauungsplan «Giessmättli» Bilten auf den Grundstücken Parz. Nr.1261, 305 und 1164, alle in der Zone Wohnzone Ebene, sowie Parz. Nr. 762, in der Zone Verkehrsflächen innerhalb Baugebiet (gemäss Gesamtrevision Nutzungsplanung).

Information und Mitwirkung bei Planungsverfahren

Gemäss Art. 7 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) informieren die Behörden die betroffene Bevölkerung über die Ziele, den Ablauf und die Ergebnisse nach diesem Gesetz und bieten Gelegenheit, in geeigneter Weise mitzuwirken. Dazu liegen die Planunterlagen vom 02. April 2026 bis 01. Mai 2026 während 30 Tagen im Gemeindehaus in Näfels zu den üblichen Öffnungszeiten auf.

Glarus Nord, 25. März 2026
Ressort Bau und Umwelt

Rechtsverbindliche Bestandteile

Richtungsweisende Bestandteile

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