Hundewesen
Kennzeichnung und Registrierung der Hunde
Hunde müssen spätestens 3 Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Der Tierarzt meldet die Kennzeichnung der Hundedatenbank AMICUS.
Tierhalter, die einen Hund erwerben oder für länger als drei Monate übernehmen, sind verpflichtet, Adress- und Handänderungen innerhalb von 10 Tagen der AMICUS zu melden.
Ebenso müssen Tierhalter den Tod eines Hundes beim Einwohneramt melden.
Versicherungspflicht
Wer einen Hund hält, muss für diesen über eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme verfügen.
Hundekotaufnahmepflicht
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, auf dem gesamten Gemeindegebiet, insbesondere auf Strassen, Wegen, Plätzen, öffentlichen Grünanlagen, Wiesen und Äckern den Kot ihres Hundes aufzunehmen und ordnungsgemäss (z.B. in den Robidog-Behältern) zu entsorgen.
Gebühren
Das Halten eines Hundes ist gebührenpflichtig. Das Einwohneramt besorgt den Einzug der Taxe.
Die Hundetaxe beträgt pro Hund und Jahr:
Gemeinde | CHF 105.– |
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Kanton | CHF 55.– |
Für Rennschlittenhunde und Zuchten kommt eine Zwingerpauschale zur Anwendung.
Kantonales Bewilligungsverfahren
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial sind bewilligungspflichtig.
Siehe dazu: Kantonales Bewilligungsverfahren