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Testamente

Hinterlegung erbrechtlicher Urkunden

Laut Gesetz über Beurkundung und Beglaubigung des Kantons Glarus werden Testamente, letztwillige Verfügungen sowie Ehe- und Erbverträge beim zuständigen Einwohneramt hinterlegt.
Für die Deponierung wird eine Gebühr von 70 Franken erhoben.

Bei einem Todesfall werden die bei der Gemeinde Glarus Nord hinterlegten Verfügungen zur Eröffnung an das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Glarus, Fachstelle Erbschaft, Asylstrasse 30, 8750 Glarus gesandt.

Einwohner, die eine Verfügung von Todes wegen hinterlegt haben, aber von der Gemeinde Glarus Nord wegziehen, wird die Verfügung an die neue Adresse nachgesandt.