Wohnen und Umziehen
Zu-, Um- und Wegzüge müssen dem Einwohneramt innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden.
eUmzugCH
Seit September 2018 können Sie Adressänderungen und Umzugsmeldungen hier erfassen.
Alternativ finden Sie hier bis auf weiteres die Online-Formulare der Gemeinde für Meldungen an das Einwohneramt.