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Beglaubigungen

Amtliche Beglaubigung

 

Für die amtliche Beglaubigung bitten wir Sie, vorgängig bei der Kanzlei (Tel. 058 / 611 70 11) einen Termin zu vereinbaren.

Beglaubigung Unterschrift

Die Person, deren Unterschrift amtlich beglaubigt werden soll, muss persönlich mit einem amtlichen Ausweis (Pass oder Identitätskarte) erscheinen und die Unterschrift vor der Amtsperson leisten.

Beglaubigung Fotokopie

Das Originaldokument ist mitzubringen. Die Gemeindekanzlei erstellt die zu beglaubigende Fotokopie. 

Legalisationen und Apostillen

Für Legalisationen und Apostillen ist die Staatskanzlei des Kantons Glarus zuständig.

Zugehörige Dienstleistungen