Beglaubigungen
Amtliche Beglaubigung
Für die amtliche Beglaubigung bitten wir Sie, vorgängig bei der Kanzlei (Tel. 058 / 611 70 11) einen Termin zu vereinbaren.
Beglaubigung Unterschrift
Die Person, deren Unterschrift amtlich beglaubigt werden soll, muss persönlich mit einem amtlichen Ausweis (Pass oder Identitätskarte) erscheinen und die Unterschrift vor der Amtsperson leisten.
Beglaubigung Fotokopie
Das Originaldokument ist mitzubringen. Die Gemeindekanzlei erstellt die zu beglaubigende Fotokopie.
Legalisationen und Apostillen
Für Legalisationen und Apostillen ist die Staatskanzlei des Kantons Glarus zuständig.
Zugehörige Dienstleistungen
- Formular Bewilligung für ein ohne Eltern reisendes Kind [PDF, 102 KB]
- Formular Bewilligung zur Benutzung eines Fahrzeugs durch Drittpersonen [PDF, 226 KB]
- Gebührentarif Beglaubigungen