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Referendumsvorlage Reglement über Schule und Bildung

Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) unter Referendumsvorbehalt

Der Gemeinderat Glarus Nord hat an seiner Sitzung vom 25.03.2026 das Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) genehmigt. Das Reglement über Schule und Bildung (ehemals Schulordnung) wird gestützt auf das per 01.08.2026 in Kraft tretende revidierte kantonale Gesetz über Schule und Bildung (Bildungsgesetz) ebenfalls per 01.08.2026 erlassen.

Nach Art. 15 Abs. 1 lit. a der Gemeindeordnung Glarus Nord ist die Befugnis zum Erlass dieses Reglements unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums an den Gemeinderat übertragen. Gemäss Art. 19 Abs. 2 lit. a des Gemeindegesetzes werden solche Beschlüsse des Gemeinderates den Stimmberechtigten an der nächsten Gemeindeversammlung vorgelegt, wenn innert 30 Tagen nach deren Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt mindestens 300 Stimmberechtigte der Gemeinde dies verlangen. Die gesammelten Unterschriften sind bei der Gemeinde Glarus Nord, Bereich Kanzlei/Dienste, Schulstrasse 2, 8867 Niederurnen, einzureichen.

Das Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) sowie die Erläuterungen sind auf der Homepage der Gemeinde Glarus Nord aufgeschaltet oder können bei der Gemeinde Glarus Nord angefordert werden (kanzlei@glarus-nord.ch, 058 611 70 11).

Niederurnen, 25. März 2026
Gemeinderat Glarus Nord