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Öffnungszeiten Wahllokale

Öffnungszeiten Wahllokale

Die Urnenstandorte Niederurnen (Gemeindehaus), Näfels (Schulhaus Dorf), Mollis (Schulhaus Am Bach) und Obstalden (Schulhaus) sind samstags von 11.00 bis 12.00 Uhr sowie sonntags von 09.00 bis 11.00 Uhr geöffnet. Ebenso möglich ist die briefliche Stimmabgabe in alle Briefkästen der Post. Ebenso kann die briefliche Stimmabgabe während den Schalteröffnungszeiten auch in den Gemeindehäusern Näfels, Oberurnen und Niederurnen erfolgen.

Hinweise zur Stimmabgabe

Wahl- / Abstimmungszettel

Es müssen die amtlichen Wahl-/Abstimmungszettel benützt werden. Sie sind handschriftlich und eigenhändig auszufüllen. Bitte Wahl-/Abstimmungszettel nicht auseinander reissen.

Stimmabgabe

Die Stimme kann persönlich an der Urne oder brieflich abgegeben werden. Der unterschriebene Stimmrechtsausweis ist jeweils beizulegen. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.

Stellvertretung

Die stellvertretende Person darf im Sinne eines Botenganges für höchstens zwei andere Stimmberechtigte die Wahl-/Abstimmungszettel und deren Stimmrechtsausweise abgeben. Sie muss zudem ihren eigenen Stimmrechtsausweis abgeben.

Vorzeitige Stimmabgabe

Bis am Freitag vor dem Abstimmungstag kann in den Gemeindehäusern Näfels Süd (Bau und Umwelt), Oberurnen (Bildung) und Niederurnen (Einwohneramt) während den Büroöffnungszeiten gewählt und abgestimmt werden. Je stimmberechtigte Person sind die Wahl-/Abstimmungszettel in den beiliegenden neutralen Umschlag zu legen, zu verschliessen und zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis abzugeben. Ausserhalb der Öffnungszeiten ist ein Einwurf in den Briefkästen der Gemeindehäuser Näfels Süd, Oberurnen und Niederurnen bis Sonntag, 11.00 Uhr, möglich.

Briefliche Stimmabgabe

Das Zustellkuvert dient gleichzeitig als vorfrankiertes Antwortkuvert. Legen Sie den unterzeichneten Stimmrechtsausweis so in das Kuvert, dass die vorgedruckte Zustelladresse im Sichtfenster lesbar ist. Je stimmberechtigte Person sind die Wahl-/Abstimmungszettel in den beiliegenden neutralen Umschlag zu legen, zu verschliessen und zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis (bitte Stimmrechtsausweis nicht zuschneiden) ins Antwortkuvert zu legen und dem Wahlbüro zuzustellen. Die portofreie Sendung hat bis am Freitag des Abstimmungswochenendes im Wahl- und Abstimmungsbüro einzugehen. Es ist deshalb darauf zu achten, dass die Sendung rechtzeitig aufgegeben wird (bis spätestens Dienstag vor dem Wahl-/ Abstimmungstag).

Strafbestimmungen

Widerhandlungen gegen die Vorschriften betreffend Wahlen und Abstimmungen werden nach den einschlägigen Strafbestimmungen (Art. 279 StGB) geahndet.