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Teilrevision NUP AP1 und Bulletin 1

Medienmitteilung

Teilrevision Nutzungsplanung Arbeitspaket 1: Versand GV-Bulletin 1 und Öffentliche Auflage für die Gemeindeversammlung am 22. Juni 2026

Die Stimmberechtigten von Glarus Nord entscheiden am 22. Juni 2026 über die Teilrevision der Nutzungsplanung, Arbeitspaket 1. Die Unterlagen liegen vom 12. März bis 28. April 2026 öffentlich auf. Gleichzeitig wird das Bulletin 1 an alle Stimmberechtigten versandt.

Der Gemeinderat hat die Vorlage gestützt auf den Genehmigungsentscheid des kantonalen Departements Bau und Umwelt zur Gesamtrevision Nutzungsplanung (NUP II) überarbeitet. Mit dem vorliegenden Arbeitspaket 1 werden offene Punkte bereinigt und die Rechtssicherheit in der Nutzungsplanung weiter gestärkt.

Das vorliegende Arbeitspaket 1 umfasst Anpassungen bei den Zonierungen des Swissairplatzes beim Flugplatz Mollis und des Gäsis, eine geringfügige Verlagerung der Bauzone in Bilten (Landstrasse/Bushaltestelle Ussbühl) sowie Bereinigungen bei Archäologie-, Gefahren- und Naturschutzzonen. Zudem enthält es Festlegungen zur Sicherstellung der Baulandverfügbarkeit von strategischen Bauzonenreserven sowie die Präzisierung des Baureglements im Bereich Beleuchtungsanlagen.

Zur Vorbereitung auf die Gemeindeversammlung erhalten alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in diesen Tagen das ausführliche Bulletin 1 per Post. Das Bulletin 2 mit den eingegangenen und vom Gemeinderat behandelten Abänderungsanträgen wird spätestens 21 Tage vor der Gemeindeversammlung zusammen mit dem Stimmrechtsausweis zugestellt.

Die Planungsunterlagen liegen während der ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeinde (Ressort Bau und Umwelt, Näfels) auf und sind online unter www.glarus-nord.ch im Onlineschalter im Bereich Bau und Umwelt unter Nutzungsplanung (NUP II) einsehbar. Schriftliche, begründete und unterschriebene Abänderungsanträge können bis spätestens 28. April 2026 (Poststempel A-Post) bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. An der Gemeindeversammlung können nur fristgerecht eingereichte Anträge behandelt werden.

Weitere Inhalte der Gesamtrevision werden in separaten Arbeitspaketen vorbereitet und voraussichtlich im Juni 2027 der Gemeindeversammlung vorgelegt.

Gemeinde Glarus Nord
Kommunikation
Kanzlei / Dienste
12.03.2026

Medienmitteilung [pdf, 117 KB]