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Mehrkosten Teilrevision Bildungsgesetz

Medienmitteilung

Mehrkosten für Glarus Nord durch Teilrevision des Bildungsgesetzes

Die Umsetzung der vom Landrat beschlossenen Anpassungen im Bildungsgesetz führt in der Gemeinde Glarus Nord zu deutlichen Mehrkosten und zusätzlichem Bedarf bei der Schulraumplanung.

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 10. März 2026 beschlossen, die vom Landrat am 11. und 25. Februar 2025 verabschiedeten Anpassungen des Bildungsgesetzes per 1. August 2026 in Kraft zu setzen. Die entsprechenden Umsetzungsarbeiten wurden umgehend aufgenommen.

Im Zuge dieser Arbeiten hat die Gemeinde Glarus Nord die finanziellen Auswirkungen analysiert. Dabei zeigt sich, dass die Gesamtkosten im ersten Umsetzungsjahr voraussichtlich rund CHF 2.5 Mio. betragen werden. Dies entspricht einer Kostensteigerung von über 10 Prozent gegenüber den bisherigen Aufwendungen. Allein für das erste Jahr ist mit Mehrkosten von rund CHF 1.1 Mio. zu rechnen.

Die zusätzlichen Aufwendungen sind insbesondere auf strukturelle Anpassungen zurückzuführen. Dazu zählt unter anderem die Reduktion der Lektionsanzahl der Lehrpersonen bei einem Vollpensum von 30 auf 28, die Altersentlastung ab 55 Jahren, sowie die vorgesehene Reduktion der maximalen Klassengrössen von 24 auf 22 Kinder pro Klasse, welche einen erhöhten Personal- und Ressourcenbedarf mit sich bringt. Bereits heute ist absehbar, dass hierfür zusätzliche Mittel von mindestens CHF 1.5 Mio. erforderlich sein werden.

Neben den finanziellen Auswirkungen ergeben sich auch Konsequenzen für die Schulraumplanung. Der steigende Bedarf an Klassen führt zu einem erhöhten Raumbedarf, was eine Überprüfung und Anpassung der bestehenden Schulraumplanung notwendig macht.

Die Gemeinde Glarus Nord wird die weiteren Entwicklungen eng begleiten und zu gegebener Zeit über konkrete Massnahmen informieren.

Gemeinde Glarus Nord
Kommunikation
Kanzlei / Dienste
18.03.2026

Medienmitteilung [pdf, 115 KB]