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Sekundarstufe I

Sekundarstufe I in Glarus Nord

Die rund 30 Klassen der Sekundarstufe I werden in Glarus Nord an zwei Standorten, in Niederurnen und Näfels, geführt.
An beiden Standorten bieten wir allen Schülern der Ober-, Real- und Sekundarschule ein attraktives, erfolgsversprechendes Angebot für die Zukunft. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem Berufswahl- und Laufbahnprozess begleitet und unterstützt und auf den Übertritt in die Sekundarstufe II vorbereitet.

Schulpflicht

Die Schulpflicht beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten nach dem vollendeten vierten Lebensjahr. Der Stichtag ist der 31. Juli. Der ordentliche Schulabschluss wird mit der Beendung des dritten Jahres der Sekundarstufe I erlangt.

Die obligatorische Schulpflicht (Volksschule) dauert insgesamt 11 Jahre:

  • 2 Jahre Kindergarten
  • 6 Jahre Primarschule
  • 3 Jahre Sekundarstufe I  (Sekundar-, Real- oder Oberschule)

Der Besuch der Volksschule ist unentgeltlich.

Klassentypen

  • Die Oberschule erweitert die Grundausbildung und fördert die Lernbereitschaft. Sie stärkt das Vertrauen der Jugendlichen in ihre eigene Leistungsfähigkeit. Besonderer Wert wird auf die Vorbereitung zur Bewährung im Berufsleben gelegt.
  • Die Realschule vermittelt eine vertiefte Grundausbildung und bereitet die Jugendlichen auf eine Berufsausbildung in Industrie, Gewerbe, Detailhandel, Landwirtschaft sowie im Sozialbereich vor.
  • Die Sekundarschule vermittelt eine umfassende Grundausbildung und bereitet die Jugendlichen auf eine Berufsausbildung in Handel, Verwaltung, Industrie, Gewerbe und im Sozialbereich vor. Sie bereitet den Übertritt in höhere Schulen vor.

Übertritt in die Sekundarstufe I

  • Im Laufe des ersten Semesters der 6. Primarklasse orientiert die Klassenlehrperson die Eltern über das Übertrittsverfahren. Zusätzlich werden die Eltern zum Informationsabend Übertritt Sek I eingeladen.
  • Mit dem Januarzeugnis informiert die Klassenlehrperson die Eltern darüber, für welchen Schultyp der Sekundarstufe I (Ober-, Real- oder Sekundarschule) ihr Kind grundsätzlich geeignet ist. Dies ist eine provisorische Zuweisung und hat informativen Charakter.
  • In der 6. Klasse befinden die Klassenlehrperson und die Erziehungsberechtigten gemeinsam über den Übertritt in die Sekundarstufe (für die Kantonsschule gelten weiterhin separate Regeln mit Aufnahmeprüfung). Bei Uneinigkeit im jährlichen Gespräch entscheidet die Schulleitung.
  • Ende Mai werden die Klasseneinteilungen sowie die Stundenpläne verschickt.

Zielsetzung

Die Sekundarstufe I vertieft und erweitert die an der Primarstufe erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie schafft die Voraussetzungen für den Eintritt ins Erwerbsleben, für weiterführendes Lernen in der Berufsausbildung sowie in Vollzeitschulen und vermittelt der allgemeinen Lebensgestaltung dienende Kenntnisse.

Projektunterricht

Im letzten Schuljahr der Volksschule sollen die Lernenden das Arbeiten an Projekten vermehrt üben können. Projekte sind oftmals nicht genau an ein Fach resp. an eine Fachlehrperson gebunden. In der Berufslehre sowie für die weiterführenden Schulen ist das Wissen, wie Projekte aufgegleist, durchgeführt, umgesetzt und dokumentiert werden von entscheidender Bedeutung.

Pflichten der Lernenden

  • Die Lernenden sind verpflichtet, den Unterricht und die Schulveranstaltungen vorschriftsgemäss zu besuchen und den Weisungen der Lehrpersonen nachzukommen.
  • Sie sind ihrem Alter und dem Stand der Bildung entsprechend für den eigenen Lernprozess mitverantwortlich.
  • Sie haben den anderen Lernenden, den Lehrpersonen und den weiteren Mitarbeitern mit Anstand zu begegnen.

Pflichten der Erziehungsberechtigten

  • Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ihr Kind regelmässig und rechtzeitig in den Unterricht zu schicken.
  • Die Teilnahme an Elternabenden und Elterngesprächen ist äusserst wichtig. Diese werden rechtzeitig von der Klassenlehrperson angekündigt.