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Fachthemen

NUP II: Einzelne Aspekte im Detail

Mit der NUP II harmonisiert die Gemeinde die unterschiedlichen Bauordnungen der einzelnen Dörfer und verhindert Ungleichbehandlungen. Zudem setzt Glarus Nord damit übergeordnetes Recht um.

Bauzonen

Gemäss dem nationalen Raumplanungsgesetz dürfen Gemeinden nur über so viel eingezontes Bauland verfügen, wie der prognostizierte Bedarf in den nächsten 15 Jahren rechtfertigt. Das hat Umzonungen zur Folge, die Glarus Nord im Zuge der Nutzungsplanrevision (NUP II) umsetzt.
Fokus Bauzonen [pdf, 2.8 MB]

Baureglement

Glarus Nord harmonisiert im Zuge der Nutzungsplanung die Baureglemente: Künftig soll für alle Dörfer die gleiche Rechtsgrundlage gelten. Durch das neue Reglement nutzt die Gemeinde das Baugebiet besser und schützt gleichzeitig die Identitäten der einzelnen Ortschaften.
Fokus Baureglement [pdf, 2.8 MB]

Gewässerräume

In der NUP II definiert Glarus Nord Gewässerräume. Dabei geht es einerseits um den Schutz der Gewässer und damit des Trinkwassers und andererseits um den Schutz vor Hochwasser. Dabei scheidet die Gemeinde Gewässerräume gesetzeskonform aus und nimmt gleichzeitig Rücksicht auf örtliche Begebenheiten.

Fokus Gewässerräume [pdf, 3.5 MB]

Mehrwertabgabe

Nach eidgenössischem und kantonalem Gesetz sind Gemeinden verpflichtet, ihre Bauzonen anzupassen und für erstmalig eingezonte Bauflächen eine Mehrwertabgabe einzuführen. Beide Vorgaben setzt Glarus Nord im Rahmen der Nutzungsplanrevision (NUP II) um.
Fokus Mehrwertabgabe [pdf, 4.1 MB]

Abwärmenutzung KVA Linth

Die KVA Linth erzeugt mit der Verbrennung von Abfall Abwärme. Um diese Energie künftig optimal zu nutzen, plant Glarus Nord eine Fläche von knapp elf Fussballfeldern für ein Gewächshaus ein. Damit wird die Produktion von Gemüse vor Ort unter Nutzung einer lokalen Energiequelle möglich, was ausgesprochen umwelt- und klimafreundlich ist.

Fokus Abwärmenutzung [pdf, 1.8 MB]