Schall / Laser
Veranstalter/innen sind dafür verantwortlich, dass das Publikum durch übermässigen elektroakustischen Schall oder Laser nicht gefährdet wird. Die Grenzwerte und Rahmenbedingungen sind in der Schall- und Laserverordnung festgelegt. Ausserhalb des Veranstaltungsgeländes bleiben die Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes anwendbar.