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Übernachtungsgäste in privaten Unterkünften (Wohnungen, Zimmer, Vereinslokale)

Vom 29. bis 31. August 2025 findet das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest (ESAF) in Mollis statt – ein einmaliges Grossereignis, das über 350'000 Besuchende ins Glarnerland bringen wird. Viele Gäste werden in dieser Zeit im ganzen Kanton übernachten – in Hotels, Ferienwohnungen, auf Campingplätzen und nicht zuletzt bei Ihnen, liebe Gastgeberinnen und Gastgeber, in privaten Unterkünften.

Einzug- und Abgabepflicht Gästetaxen

Gemäss den gültigen Reglementen der Gemeinden sind alle Anbieter von Unterkünften – ob klassisch oder privat, ob Zimmer oder Zelt auf privatem Boden – verpflichtet, Gästetaxen zu erheben und an die Gemeinden abzuliefern.

Geltungsbereich:
  • Alle Anbieter auf dem Gemeindegebiet von Glarus Nord, Glarus und Glarus Süd
  • Generell für jede Übernachtung vor, während und nach dem ESAF
  • Befreit von der Gästetaxe sind lediglich Personen, welche ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in derselben Gemeinde haben, wie sie übernachten.
Höhe der Gästetaxe:

Die Taxe pro Person und Nacht richtet sich nach dem jeweiligen Gemeindereglement. Sie sind im Glarnerland seit dem 01.01.2025 vereinheitlicht und betragen:

  • Privatunterkünfte (Zimmer): CHF 4.40 Erwachsene (16+) und CHF 2.20 für Kinder (6-15)*
  • Camping und Massenunterkünfte: CHF 3.00 Erwachsene (16+) und CHF 1.50 für Kinder (6-15)*

*Kinder bis 6 Jahre sind von der Gästetaxe befreit.

Abwicklung Gästetaxen

Gastgeberinnen und Gastgeber von Gästen haben für deren Übernachtung gemäss dem Gästetaxenreglement der Gemeinde Glarus Nord Gästetaxen zu entrichten. Diese Gästetaxen sind mittels nachfolgendem Formular unaufgefordert der Gemeinde zu melden. Das ausgefüllte Formular ist per E-Mail (gaestetaxen@glarus-nord.ch) oder per Post (Gemeinde Glarus Nord, Gästetaxen, Schulstrasse 2, 8867 Niederurnen) bis zum 15. September 2025 zu senden.

Weitere Informationen

Im nachfolgenden Schreiben finden Sie weitere Informationen für Anbieter von Privatunterkünften während des ESAF 2025:

Bei Fragen zum GlarnerlandPass steht Ihnen VISIT Glarnerland AG, Frau Sandra Green, +41 55 610 21 21, sandra.green@glarnerland.ch, gerne zur Verfügung.