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Bewilligungen, Gebühren

Wohnen oder arbeiten Sie in der Gemeinde Glarus Nord und be nötigen Sie einen öffentlichen Parkplatz? Dann empfehlen wir Ihnen unsere Parkbewilligungen. Je  nach Parkbedürfnis kommen die Parkbewilligungen „24 h“, „Maxi“, „Midi“ oder „Nacht“ für Sie in Frage.

Lösen von Parkbewilligungen

Direktlink parkingpay

Die Parkbewilligungen können über die Internet-Plattform „Digital Parking“ – entweder über eine auf dem Handy installierte App (ParkingPay) oder über den Computer – registriert, bezogen und bezahlt werden. Wichtig: Eine Hinterlegung einer Parkbewilligung im Fahrzeug ist nicht notwendig, da die Fahrzeugnummer als Berechtigung dient. Für diejenigen Personen, welche sich nicht über das eigene Handy oder den Computer registrieren wollen oder  können, besteht die Möglichkeit, für die Fahrzeugnummer eine Parkbewilligung am Schalter der Gemeindehäuser Näfels und Niederurnen zu erwerben. Für Firmen bestehen alternatie Möglichkeiten.

Parkbewilligung Typ A - 24h

Die Parkbewilligung Typ A richtet sich an Personen, die einzelne Tage auf öffentlichen Parkplätzen parkieren möchten. Die Parkbewilligung eignet sich  beispielweise für Geschäftsreisende, Handwerker oder Gäste. Mit der Parkbewilligung Typ A können Sie in der Zone 2 (Allgemein) und Zone 3 (Langzeit) maximal 24 Stunden parkieren.

Kosten  
24h CHF 5

Parkbewilligung Typ B - Maxi

Die Parkbewilligung Typ B richtet sich an Personen, die an verschiedenen Orten der Gemeinde Glarus Nord länger parkieren möchten. Mit der Parkbewilligung  Typ B können Sie mit wenigen Ausnahmen (Zone 1: Montag bis Sonntag, 07.00 bis 19.00 Uhr und Zone 4: Montag bis Freitag, 07.00 bis 17.00 Uhr) in allen Zonen parkieren. Die Parkbewilligung Typ B kann entweder monatlich oder für ein Jahr gelöst werden.

Kosten  
1 Monat CHF 50
1 Jahr CHF 500

Parkbewilligung Typ C - Midi

Die Parkbewilligung Typ C ist für Personen geeignet, die länger parkieren wollen, aber keine Parkplätze an Zentrumslagen benötigen. Die Parkbewilligung Typ C berechtigt Sie in den Zonen 2, 3, 4 und 5 zu parkieren. In der Zone 4 (Schule, Pausenplatz) gilt jedoch von Montag bis Freitag (07.00 bis 17.00 Uhr)  Parkverbot. Die Parkbewilligung Typ C kann entweder monatlich oder für ein Jahr gelöst werden.

Kosten  
1 Monat CHF 40
1 Jahr CHF 400

Parkbewilligung Typ D - Nacht

Die Parkbewilligung Typ D eignet sich für Personen, die ihr Fahrzeug regelmässig nachts parkieren möchten. Die Parkbewilligung Typ D berechtigt Sie in der  Zone 2 ab 19.00 bis 07.00 Uhr und in den Zonen 4 und 5 von 17.00 bis 07.00 Uhr zu parkieren. Die Parkbewilligung Typ D kann entweder monatlich oder für ein Jahr gelöst werden

Kosten  
1 Monat CHF 30
1 Jahr CHF 300

Übersicht Parkbewilligungen

Übersicht als PDF [pdf, 419 KB]