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Häufig gestellte Fragen

Stellen Sie uns Ihre Fragen rund um das Parkieren in Glarus. Wir beantworten sie gerne. Einige häufige Fragen und Antworten haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Wann muss ich auf der Parkscheibe die Ankunftszeit einstellen?

Die Ankunftszeit muss in jedem Fall und bei jeder Zone eingestellt werden. Dies ist erforderlich, damit bei einer Kontrolle der Zeitraum, in welchem man gratis parkieren darf, ersichtlich ist.

Wie lange darf in der Zone 1 (Zentrum) parkiert werden?

Die Parkierungsdauer in der Zone 1 beträgt eine Stunde. Für diese Stunde fallen keine Gebühren an. Einzelheiten zum Einstellen der Parkscheibe finden Sie auf deren Rückseite.

Wie lange darf in der Zone 2 (Allgemein) gratis parkiert werden?

Die kostenlose Parkierungsdauer in der Zone 2 beträgt vier Stunden. Stellen Sie die blaue Parkscheibe ein und legen Sie diese gut sichtbar auf das Armaturenbrett. Die weiteren Parkzeiten in den Zonen 3 - 5 finden Sie in der Gesamtübersicht.

Darf die Parkscheibe nachgestellt werden?

Nein. Das Nachstellen der Parkscheibe ist ebenso unzulässig wie im Parkfeld einige Zentimeter vor- und zurückzufahren. Das Fahrzeug muss nach Ablauf der zulässigen Parkzeit wieder in den Verkehr eingefügt werden.

Gibt es eine Garantie für einen bestimmten Parkplatz?

Nein. Weder die Parkscheibe noch eine Parkbewilligung sind eine Garantie für einen bestimmten, freien Parkplatz. Zudem gehen polizeiliche Anordnungen, Vorschriftssignale wie Fahrverbote sowie vorübergehende Verfügungen von Parkeinschränkungen (z.B. Baustellen, Schneeräumung usw.) der freien Parkierung vor.

Muss ich nachts Parkgebühren bezahlen?

Wenn das Auto regelmässig nachts auf öffentlichem Grund steht, ist eine Nachtparkbewilligung erforderlich. Hier empfehlen wir eine der Bewilligungen A bis C oder die spezielle Nachtbewilligung D. Eine Übersicht finden Sie in der Rubrik Bewilligungen / Gebühren.

Gilt eine Bewilligung A bis D jeweils nur für bestimmtes Dorf oder eine bestimmte Strasse?

Die Bewilligungen sind auf dem gesamten Gemeindegebiet gültig. Es gilt aber zu beachten, dass kein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz besteht

Können mit einer Bewilligung mehrere Fahrzeuge parkiert werden?

Auf einer Bewilligung können maximal zwei Fahrzeuge registriert werden, wobei nicht beide Fahrzeuge gleichzeitig auf öffentlichem Grund parkiert werden dürfen. Die Registration eines zweiten Fahrzeuges muss zudem bei der Gemeinde beantragt werden. Ein zweites Fahrzeug, das in der Parkingpay-App aufgeführt wird, ist nicht automatisch in der Bewilligung registriert.

Was muss unternommen werden, wenn ein Ersatzfahrzeug benutzt wird?

Wird an Stelle eines Fahrzeuges für das eine Bewilligung besteht ein Ersatzfahrzeug benutzt, kann im Ersatzfahrzeug die Ersatzfahrzeugbewilligung [pdf, 71 KB] hinterlegt werden. Die Bewilligung kann bei der Gemeinde bezogen werden.