Referendumsvorlage Verordnung Schule und Bildung
Verordnung Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsverordnung) unter Referendumsvorbehalt
Der Gemeinderat Glarus Nord hat an seiner Sitzung vom 03.06.2026 die Verordnung über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsverordnung) genehmigt. Die Bildungsverordnung wird gestützt auf das per 01.08.2026 in Kraft getretene revidierte kantonale Gesetz über Schule und Bildung (Bildungsgesetz) rückwirkend per 01.08.2026 erlassen.
Die Bildungsverordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum kommunalen Reglement über Schule und Bildung. Es enthält insbesondere Bestimmungen über die Schulleitungskonferenz, Schülertransporte, besondere Unterrichtsveranstaltungen sowie Absenzen, Urlaube und Dispensationen.
Nach Art. 15 Abs. 1 lit. a der Gemeindeordnung Glarus Nord ist die Befugnis zum Erlass dieser Verordnung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums an den Gemeinderat übertragen. Gemäss Art. 19 Abs. 2 lit. a des Gemeindegesetzes werden solche Beschlüsse des Gemeinderates den Stimmberechtigten an der nächsten Gemeindeversammlung vorgelegt, wenn innert 30 Tagen nach deren Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt mindestens 300 Stimmberechtigte der Gemeinde dies verlangen. Die gesammelten Unterschriften sind bei der Gemeinde Glarus Nord, Bereich Kanzlei/Dienste, Schulstrasse 2, 8867 Niederurnen, einzureichen.
Verordnung über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsverordnung) [pdf, 348 KB]
Die Verordnung über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsverordnung) ist auf der Webseite der Gemeinde Glarus Nord aufgeschaltet oder kann bei der Gemeinde Glarus Nord angefordert werden (kanzlei@glarus-nord.ch, 058 611 70 11).
Niederurnen, 26. August 2026
Gemeinderat Glarus Nord