Feuerungskontrolle
Feuerungskontrolle Gemeinde Glarus Nord
Die Gemeinden sind per Gesetz verpflichtet (Luftreinhalteverordnung, LRV) Öl- und Gasfeuerungen bis 350 kW, sowie Holzfeuerungen bis 70 kW Feuerungswärmeleistung zu kontrollieren. Für die Kontrolle der übrigen Anlagen ist der Kanton zuständig.
Die Gemeinde setzt für die Kontrolle in ihrem Zuständigkeitsbereich einen Gemeindefeuerungskontrolleur ein und ordnet bei ungenügenden Kontrollresultaten die notwendigen Massnahmen an.
Feuerungskontrolle
Ressort Bau und Umwelt
Fachstelle Baugesuche
8752 Näfels
Tel 058 611 73 41
feuerungskontrolle@glarus-nord.ch
Gemeindefeuerungskontrolleur
Keller + Bombana GmbH
Amtliche Feuerungskontrolle
Geschäftsstelle Glarus Nord
Feldbach 2
8753 Mollis
055 612 01 80
feuko-gl@kamin.ch
www.kamin.ch