Gräberräumungen
Gräberräumung Friedhof Mühlehorn und Niederurnen
Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist werden folgende Gräber in Mühlehorn aufgehoben:
- Erdreihengräber der Jahre 1997 - 2005: Gräberreihe gegenüber dem Gemeinschaftsgrab
- Urnengräber der Jahre 1997 - 2004: eine Gräberreihe neben der Kirche
Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist werden folgende Gräber in Niederurnen aufgehoben:
- Doppel-Erdgräber der Jahre 1987 - 2006: Gräberfeld vom Haupteingang links, 4 Gräber
- Urnengräber der Jahre 1999 - 2005: Gräberfeld beim Haupteingang mitte, 3 Gräberreihen
- Erdreihengräber der Jahre 2000 - 2004: Gräberfeld vom Haupteingang rechts, 3 Gräberreihen
Die Angehörigen haben die Möglichkeit, die Grabmale sowie den Grabschmuck bis spätestens am Freitag, 06. März 2026 zu entfernen. Drittpersonen ist das Wegräumen von Grabmalen ohne Einwilligung der Angehörigen untersagt. Wird die angesetzte Frist nicht benutzt, so verfügt die Gemeinde Glarus Nord die Räumung der Gräber unter Ablehnung jeder Entschädigungspflicht gemäss Art. 15 der Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen. Die Gräber werden je nach Witterung ab Mitte März 2026 geräumt.
Die zu räumenden Gräber sind vor Ort auf den Friedhofplänen gekennzeichnet und auf diesen Plänen ersichtlich:
Bei Fragen steht Ihnen das Bestattungsamt Glarus Nord, Tel. 058 611 70 71, gerne zur Verfügung.
Anträge Information Gräberräumungen können im kantonalen Serviceportal gestellt werden.