Infos Gelegenheitswirtschaftsbewilligungen / Veranstaltungen
Für den Betrieb einer Gelegenheitswirtschaft (Verkauf von Speisen und Getränken auf privatem Grund) wird eine Bewilligung der Gemeinde Glarus Nord benötigt. Gesuche für eine Gelegenheitswirtschaft während des ESAF 2025 Glarnerland+ müssen bis spätestens vier Monate vor Festbeginn (Ende April 2025) beim Bereich Kanzlei/Dienste der Gemeinde Glarus Nord eingereicht werden (kanzlei@glarus-nord.ch, 058 611 70 11.
Aus Sicherheitsgründen hat der Gemeinderat Glarus Nord zudem beschlossen, Gelegenheitswirtschaften auf öffentlichem Grund sowie auf Privatgrundstücken, welche sich unmittelbar in der Nähe von Verbindungswegen und Notfallachsen vom und zum Festgelände befinden, zu untersagen. Dies wird anlässlich der Einreichung des Gesuches durch die Gemeinde Glarus Nord geprüft.