Beglaubigungen
Amtliche Beglaubigung
Amtliche Beglaubigungen können während der Schalteröffnungszeiten direkt beim Einwohneramt vorgenommen werden. Eine vorgängige Terminvereinbarung ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Da Beglaubigungen nur von bestimmten Mitarbeitenden durchgeführt werden können, empfehlen wir Ihnen, sich bei Bedarf vorgängig telefonisch beim Einwohneramt (Tel. 058 611 70 51) zu erkundigen, ob eine Beglaubigung zum gewünschten Zeitpunkt möglich ist.
Beglaubigung Unterschrift
Die Person, deren Unterschrift amtlich beglaubigt werden soll, muss persönlich mit einem amtlichen Ausweis (Pass oder Identitätskarte) erscheinen und die Unterschrift vor der Amtsperson leisten.
Beglaubigung Fotokopie
Das Originaldokument ist mitzubringen. Die Gemeindekanzlei erstellt die zu beglaubigende Fotokopie.
Legalisationen und Apostillen
Für Legalisationen und Apostillen ist die Staatskanzlei des Kantons Glarus zuständig.
Zugehörige Dienstleistungen
- Formular Bewilligung für ein ohne Eltern reisendes Kind [PDF, 102 KB]
- Formular Bewilligung zur Benutzung eines Fahrzeugs durch Drittpersonen [PDF, 226 KB]
- Gebührentarif Beglaubigungen