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Basisstufe

Glarus Nord führt momentan zwei Basisstufenklassen in Obstalden.

Erklärung Schulmodell Basisstufe

Die Basisstufe ist ein integratives Organisationsmodell der Eingangsstufe, welches den Kindergarten und die ersten beiden Primarschuljahre verbindet. In den Klassen der Basisstufe werden Kinder von vier bis acht Jahren gemeinsam unterrichtet. Die Kinder werden in Lernstandsgruppen eingeteilt. Die Basisstufe kann in drei bis fünf Jahren durchlaufen werden.
In der Basisstufe arbeiten in der Regel zwei Klassenlehrpersonen sowie die Fachlehrpersonen für Textiles Gestalten und für die musikalische Grundschulung.

Schulpflicht

Die Schulpflicht beginnt mit dem Eintritt in die Basisstufe nach dem vollendeten vierten Lebensjahr. Der Stichtag ist der 31. Juli.
Die obligatorische Schulpflicht (Volksschule) dauert insgesamt 11 Jahre:

  • 4 Jahre Basisstufe            (2 Jahre Kindergarten + 1. & 2. Klasse)
  • 4 Jahre Primarschule         (3. – 6. Klasse)
  • 3 Jahre Sekundarstufe I    (Sekundar-, Real- oder Oberschule)

Der Besuch der Volksschule ist unentgeltlich.

Einschulungsablauf

  • Ende Januar werden die Anmeldeformulare versandt.
  • Jeweils am letzten Mittwoch im Februar findet der Informationsanlass zum Basisstufeneintritt statt (abends).
  • Mitte Mai erfolgt die Einteilung in die Schuleinheiten und die Information an die Eltern.
  • Besuchstage finden an allen Standorten im Juni statt.

Zielsetzung

Wichtigstes Ziel ist es, den Kindern einen guten Einstieg in die Schullaufbahn zu ermöglichen. Durch vielfältige Spiel- und Lernformen sowie Betätigungen wird Ihr Kind ganzheitlich gefördert. Im Umgang mit verschiedenen Materialien erwirbt es grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse.
In der Basisstufe wird ausserdem Wert darauf gelegt, dass jedes Kind seine Persönlichkeit entfalten kann.

Unterrichtszeiten

  • Die Unterrichtszeiten sind auf dem Stundenplan ersichtlich, dieser orientiert sich an den Zeiten der Primarschule.
  • Alle Kinder besuchen den Unterricht jeden Morgen während 4 Lektionen.
  • Die Kinder der Lernstandsgruppe 2, 3 und 4 werden zusätzlich auch nachmittags unterrichtet.

Pflichten der Erziehungsberechtigten

  • Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ihr Kind regelmässig und rechtzeitig in die Basisstufe zu schicken.
  • Die Teilnahme an Elternabenden und Elterngesprächen ist äusserst wichtig. Diese werden von der Lehrperson rechtzeitig angekündigt.