Übersicht
Mit der Bewirtschaftung des öffentlichen Parkplatzangebots der Gemeinde Glarus Nord werden die unterschiedlichen Alltagsbedürfnisse mit den vorhandenen Kapazitäten abgestimmt. Fünf unterschiedliche Parkraumzonen sollen den Forderungen sämtlicher beteiligter Anspruchsgruppen Rechnung tragen.
Mit einer differenzierten Bewirtschaftung soll das Parkieren auf öffentlichem Grund in den Ortschaften der Talebene geregelt werden. Die Bewirtschaftung hat zum Ziel, entsprechend ihrer Lage unterschiedliche maximale Parkdauern zu ermöglichen und die Zulässigkeit des Dauerparkierens zu definieren. Die Parkplatzbewirtschaftung unterscheidet sich in Kurzzeitparkieren und Langzeitparkieren. Parkieren ist grundsätzlich auf allen weiss markierten öffentlichen Parkfeldern erlaubt. Das Lang zeitparkieren ist kostenpflichtig und je nach Parkraumzone (1–5) zulässig.
Kurzzeitparkieren (kostenlos)
In der gesamten Gemeinde Glarus Nord ist das Kurzzeitparkieren auf öffentlichen Parkplätzen gratis. Je nach Parkraumzone sind unterschiedliche maximale Parkzeiten erlaubt. Während in der stark besuchten Zone 1 (Zentrum) Fahrzeuge eine Stunde kostenlos parkiert werden dürfen, darf das Auto in allen übrigen Zonen länger abgestellt werden (je nach Parkraumzone maximal vier oder acht Stunden).
Langzeitparkieren nur mit Parkbewilligung (kostenpflichtig)
Wer sein Fahrzeug auf öffentlichen Parkfeldern länger als die maximal zulässige Parkzeit abstellt, zahlt für diese Nutzung im Sinne des „gesteigerten Gemeingebrauchs“. Dies bedeutet, dass für die Nutzung von öffentlichem Grund durch Private entsprechend des Verursacherprinzips ein Entgelt zu entrichten ist. Bezahlt wird mit dem Kauf einer Parkbewilligung. Es stehen vier verschiedene Park bewilligungen für das Langzeitparkieren zur Auswahl.
Parkverbot in den Ortschaften
In den Ortschaften des Talbodens sind so genannte Parkverbotszonen verfügt. Dies heisst, dass in einer Ortschaft lediglich dort parkiert werden darf, wo Parkfelder signalisiert oder markiert sind. Das Parkieren auf nicht signalisierten Flächen istver boten und wird gebüsst. Parkverbotszonen sind notwendig, weil beim freien Parkieren auf nicht markierten Flächen oftmals die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes nicht eingehalten werden können, was die Verkehrssicherheit erheblich gefährdet. Parkverbotszonen und markierte Parkplätze erleichtern die Ausgangslage für alle Beteiligten: So vereinfachen markierte Parkfelder für die Autofahrerinnen und Autofahrer die Orientierung, wo man parkieren darf (und wo nicht). Ebenso weiss das Kontrollpersonal, ob ein im Strassenraum stehendes Fahrzeug gesetzeskonform abgestellt ist (oder eben nicht).
Achtung: Die Parkverbotszonen gelten in sämtlichen öffentlich zugänglichen Strassenräumen. Ausgenommen davon sind Strassenräume mit gerichtlichem Fahrverbot (Rechtbot). Private Liegenschaften ohne klare Abgrenzungen gegenüber dem öffentlichen Raum unterstehen ebenfalls dem Parkverbot.