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Bussenwesen

Information Bussenwesen

Wenn Sie eine QR-Busse erhalten, können Sie den entsprechenden QR-Code scannen und haben Einblick auf die entsprechende Übertretung. Sie können die Informationen zur Busse auch durch Einloggen in das Bussenprotal einsehen; https://bussen.glarus-nord.ch.

Sie haben die Möglichkeit, den Ordnungsbussenbetrag fristgerecht innert 30 Tagen zu bezahlen. Dadurch wird die Angelegenheit im anonymen Ordnungsbussenverfahren erledigt. Eine bezahlte Ordnungsbusse hat für Sie keine weiteren Folgen, mit der Bezahlung wird die Busse rechtskräftig (KOBV Art. 8; OBG Art.8 und 11).

Ist eine andere Person für die Übertretung verantwortlich?

In diesem Fall geben Sie uns schriftlich die Personendaten der Lenkerin oder des Lenkers bekannt. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, die Busse selbst zu bezahlen und das Inkasso selbständig mit der verantwortlichen Lenkerin respektive dem verantwortlichen Lenker zu regeln. Nach Bezahlung der Busse bestehen keine Forderungen mehr.

Sie wissen nicht mehr, wer mit Ihrem Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übertretung unterwegs war?

Seit dem 01. Januar 2014 gilt die Halterhaftung für Ordnungsbussen. Das heisst, dass, wenn der verantwortliche Lenker mit verhältnismässigem Aufwand nicht ermittelt werden kann, die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter die Busse bezahlen muss.

Bezahlen der Busse

Erfolgt die Zahlung der Ordnungsbusse innert 30 Tagen, wird sie ohne Registrierung der fehlbaren Person rechtskräftig erledigt. Nach Ablauf dieser Frist wird der Halter ermittelt und eine Mahnung mit erneuter Zahlungsfrist (10 Tage) verschickt. Nach Ablauf dieser Frist wird das kostenpflichtige ordentliche Verfahren eingeleitet.

Wie bezahle ich eine Ordnungsbusse?

  • Mittels Bussenportal https://bussen.glarus-nord.ch
  • Mit dem ausgehändigten Einzahlungsschein
  • Bar vor Ort oder am Schalter der Gemeindehäuser Näfels und Niederurnen.

Einsprachemöglichkeit

Zu den einzelnen Ziffern der Ordnungsbussenverordnung besteht grundsätzlich nur im ordentlichen Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, Einsprache zu erheben. Bei der Gemeinde Glarus Nord können nur Einwände erhoben werden. Bestehen solche Einwände gegen eine Ordnungsbusse, so können diese innerhalb der Bedenkfrist bei der Gemeinde Glarus Nord, Parkraumbewirtschaftung, schriftlich eingereicht werden. Wir klären Ihre Einwände ab und teilen Ihnen in der Folge das Resultat der Abklärungen mit. Wird Ihr Einwand nicht gutgeheissen und der Bussenbetrag nach der Mitteilung des Resultats innerhalb von 30 Tagen nicht bezahlt, erfolgt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus.