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Bestattungsamt

058 611 70 71
bestattungsamt@glarus-nord.ch

Abteilungsleitung

Evelyn Scilironi

Öffnungszeiten

Montag 08.30 - 11.30 Uhr 14.00 - 19.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr 14.00 - 16.30 Uhr
Freitag 07.30 - 11.30 Uhr nachmittags nach telefonischer Voranmeldung

Was tun bei einem Todesfall

Beim Hinschied eines Familienangehörigen werden Sie unvorbereitet mit einer ungewohnten Situation konfrontiert. Ein Todesfall bringt vielseitige Gefühle zum Vorschein und oftmals herrscht eine gewisse Ratlosigkeit, wenn es darum geht, die notwendigen Vorkehrungen für die Bestattung zu treffen. Es ist uns ein grosses Anliegen, Sie in dieser schwierigen Situation zu unterstützen. Für die ersten Vorkehrungen kann Ihnen unser Merkblatt behilflich sein.

Jeder Todesfall muss innert zwei Arbeitstagen oder an Wochenenden und Feiertagen am nächsten Arbeitstag beim Bestattungsamt des zivilrechtlichen Wohnsitzes gemeldet werden, unabhängig davon, ob der Tod zu Hause, im Spital oder im Heim eingetreten ist.
Das Team des Bestattungs- und Einwohneramtes berät Sie gerne, um aufgrund Ihrer persönlichen Wünsche den Ablauf von der Einsargung bis zur Bestattung zu organisieren.
Weitere Information sowie die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie hier.

Letzte Anordnung im Todesfall

Jeder Mensch hat das Recht, während des Lebens zu bestimmen, was nach dem Tod mit seinem Körper geschehen soll. Darum empfehlen wir Ihnen, Ihre Wünsche den Angehörigen mitzuteilen und allenfalls schriftlich festzuhalten. Diese Verfügung kann beim Bestattungsamt hinterlegt werden. Eine Vorlage finden sie hier.

Gräberräumungen

Zur Gemeinde Glarus Nord gehören die Friedhöfe Bilten, Niederurnen, Oberurnen, Näfels, Mollis, Obstalden und Mühlehorn.

Gräberräumungen auf den einzelnen Friedhöfen finden jeweils im Frühling statt. Die aktuellen Gräberräumungen können Sie hier aufrufen.