Ortsbildschutz
Gemäss Art. 53 Abs. 2 Baureglement sind alle Bauvorhaben in der Ortsbildschutzzone vor Ausarbeitung des Bauprojektes bei der Gemeinde mit folgendem Merkblatt schriftlich anzumelden:
Gemäss Art. 53 Abs. 2 Baureglement sind alle Bauvorhaben in der Ortsbildschutzzone vor Ausarbeitung des Bauprojektes bei der Gemeinde mit folgendem Merkblatt schriftlich anzumelden: