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Eltern-ABC

A

B

Basisstufe
Berufsberatung
Betreuung
Bibliotheken
Blockzeitenbetreuung

C

D

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

E

Einführungsklasse (EK)
Einschulung
Elternbildung
Elternmitwirkung (EMW)
Elternrechte/-pflichten
Erziehungskompass

F

Ferienplan und schulfreie Tage

G

Gesetzliche Grundlagen
Glarner Musikschule

H

Hauswarte
Heilpädagogisches Zentrum Glarnerland
Homepage
Hort

I

Integrative Förderung (IF)

J

K

Kantonsschule Glarus
Kindergarten
Kleinklassen (KK)
Kontaktheft

L

Logopädie

M

Mittagstisch
Musikalische Grundschule (MGS)
Musikschule

N

O

ÖSD-Prüfungen

P

Primarstufe
Psychomotorik

Q

R

Religionsunterricht

S

Schulbestätigungen
Schulhausordnung
Schulleitung
Schulkommission (SK)
Schulpflicht
Schulpsychologischer Dienst (SPD)
Schulsekretariat / Schulverwaltung
Schulschwimmen
Spielgruppen
Sportschule Glarnerland
Stark durch Erziehung

T

Tagesstrukturen Glarus Nord
Therapien

U

Unfallversicherung

V

W

Waldkindergarten
Wegzug
wuweg

X

Y

Z

Zeugnis
Zeugnisduplikate
Zivildienstleistende
Zuzug

Basisstufe

Die Basisstufe ist ein integratives Organisationsmodell der Eingangsstufe, welches den Kindergarten und die ersten beiden Primarschuljahre verbindet. In den Klassen der Basisstufe werden Kinder von vier bis acht Jahren gemeinsam unterrichtet. Jeden Morgen wird die Klasse von 2 Lehrpersonen unterrichtet. Die Basisstufe kann in drei bis fünf Jahren durchlaufen werden.
Die Kinder sind in Lerngruppen eingeteilt (nicht in Klassen)

  • Lernstandsgruppe 1 entspricht mehrheitlich dem 1. Kindergarten
  • Lernstandsgruppe 2 entspricht mehrheitlich dem 2. Kindergarten
  • Lernstandsgruppe 3 entspricht mehrheitlich der 1. Klasse
  • Lernstandsgruppe 4 entspricht mehrheitlich der 2. Klasse

Zurzeit führt Glarus Nord in Obstalden Basisstufenklassen.

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Berufsberatung

Die Berufs- und Laufbahnberatung unterstützt Schüler, Eltern und Lehrpersonen bei der Berufsfindung und bei der Lehrstellensuche.

Berufsinformationszentrum des Kantons Glarus
Gerichtshausstrasse 25
8750 Glarus
Telefon: 055 646 62 60
E-Mail: berufsberatung@gl.ch
Internet: www.biz-gl.ch

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Betreuung

Das Volksschulgesetz schreibt vor, dass die Schüler/-innen jeden Vormittag im Rahmen der Blockzeiten (4 Lektionen) unterrichtet bzw. betreut werden müssen. Die Schulen Glarus Nord bieten daher in den unterrichtsfreien Lektionen Blockzeitenbetreuung an.
Informationen zur Blockzeitenbetreuung finden Sie hier .

Des Weiteren verfügt die Gemeinde Glarus Nord über eine schulergänzende Betreuung (Tagesstrukturen). Dieses Angebot richtet sich an alle schulpflichtigen Kinder. Informationen zu den Tagesstrukturen Glarus Nord finden Sie hier .

Bei unvorhergesehenen Schulausfällen, z.B. Krankheit einer Lehrperson, verfügt jedes Schulhaus über ein Betreuungsvorgehen. Es ist gewährleistet, dass die Kinder während der Blockzeiten am Vormittag beaufsichtigt sind. Einzelheiten teilt Ihnen die zuständige Schulleiterin bzw. der zuständige Schulleiter mit.

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Bibliotheken

Die Bibliotheken Glarus Nord sind dem Ressort Gesundheit, Jugend und Kultur unterstellt. Die Gemeinde Glarus Nord führt Bibliotheken in Bilten, Niederurnen, Oberurnen, Näfels, Mollis und Filzbach.
Weitere Informationen finden Sie hier.

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Blockzeitenbetreuung

Gemäss Bildungsgesetz Art. 54 Abs. 1 organisieren die Gemeinden den Unterricht im Kindergarten und auf der Primarstufe in Blockzeiten.
Die Blockzeiten umfassen vier Lektionen an allen fünf Vormittagen der Woche. Während der Blockzeiten werden alle Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zum 6. Schuljahr entweder unterrichtet oder betreut.
Damit bietet die Volksschule den Eltern und Kindern Zeitstrukturen an, die den gesellschaftlichen Lebensverhältnissen entgegenkommen.

Die Blockzeitenbetreuung findet in den Räumlichkeiten der jeweiligen Tagesstruktur statt und ist unentgeltlich, eine Anmeldung gilt für das ganze Schuljahr.
Die unterrichtsfreien Lektionen sind pro Schulhaus unterschiedlich. Grundsätzlich wird das Anmeldeformular an allen Schulstandorten wie folgt abgegeben:

  • 1. Kindergarten per Post zusammen mit der Kindergartenanmeldung
  • 2. Kindergarten morgens immer Unterricht, benötigt keine Blockzeitenbetreuung
  • 1. Primarstufe per Post zusammen mit der Klasseneinteilung
  • 2. Primarstufe an das Kind zusammen mit dem Stundenplan

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Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

DaZ ist ein zusätzlicher Deutschunterricht für fremdsprachige Kinder. Als fremdsprachig gelten Kinder, deren Eltern nicht Deutsch sprechen, bzw. Kinder, die aus einem fremdsprachigen Gebiet kommen und nur ungenügende Deutschkenntnisse besitzen. Die Zuteilung erfolgt via Schulleitung.

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Einführungsklasse (EK)

Die Einführungsklasse ist ein Klassentyp der Primarschule. Zurzeit führt Glarus Nord in Niederurnen und Mollis Einführungsklassen. In der Einführungsklasse (EK) wird der Stoff des ersten Schuljahres auf zwei Jahre verteilt. In diese Klasse werden normal begabte Kinder aufgenommen, deren Entwicklung verzögert ist, voraussichtlich aber später dem regulären Primarschulunterricht folgen können. Danach findet in der Regel der Übertritt in die zweite Primarklasse statt.

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Einschulung

Gemäss Bildungsgesetz Art. 43 Abs. 1 werden Kinder, welche bis zum 31. Juli das vierte Lebensjahr erfüllt haben, auf Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
Die Eltern erhalten das Anmeldeformular und weitere Informationen jeweils im Februar.

Sofern der Entwicklungsstand des Kindes eine vorzeitige oder verzögerte Einschulung erfordert, so müssen die Eltern aktiv werden. In beiden Fällen entscheidet die Schulkommission Glarus Nord. Die Eltern haben der Schulkommission ein schriftliches Gesuch um vorzeitige Einschulung bzw. Rückstellung zusammen mit einem ärztlichen Zeugnis einzureichen. Ein Bericht über die allfällig besuchte Spielgruppe oder von bereits getroffenen sonderpädagogischen Massnahmen kann ebenfalls beigelegt werden.

Das Gesuch um vorzeitige Aufnahme bzw. Rückstellung ist der Schulkommission bis spätestens 31. März mit einem ärztlichen Zeugnis und dem Bericht einer allfällig besuchten Spielgruppe einzureichen.

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Elternbildung

Die Frauenzentrale Kanton Glarus bietet den Erziehungsberechtigten mit einem vielfältigen Angebot von Workshops, Referaten und Kursen die Gelegenheit, neue Inputs aufzunehmen, zu reflektieren und sich auszutauschen.

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Elternmitwirkung (EMW)

Die Elternmitwirkung (EMW) ist eine Herausforderung für alle an der Schule Beteiligten. Sie bietet den Erziehungsberechtigten die Chance, das „Erlebnis“ Schule mitzugestalten. Die Konstellation Kind – Erziehungsberechtigte – Schule nutzt Ressourcen und pflegt Formen der Zusammenarbeit, welche der gegenseitigen Unterstützung dienen. Der gegenseitige Austausch soll die Erziehungsaufgabe auf beiden Seiten bereichern und erleichtern.
Die EMW umfasst alle Stufen der Volksschule vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe I in Glarus Nord.

Flyer Elternmitwirkung  [PDF]

Reglement Elternmitwirkung [PDF] [pdf, 2.4 MB]

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Elternrechte/-pflichten

Das Bildungsgesetz regelt im Art. 56 die Rechte und im Art. 57 die Pflichten der Erziehungsberechtigten.

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Erziehungskompass

Die Schulsozialarbeit (SSA) des Kantons Glarus hat einen „Erziehungskompass“ für Eltern/Erziehungsberechtigte erstellt. Dieser „Kompass“ hat zum Ziel, Eltern/Erziehungsberechtigte bei Erziehungsfragen im Kindergartenalter bis hin zu Jugendlichen im Oberstufenalter zu stärken und zu unterstützen.
Die darin enthaltenen Tipps und Ratschläge sollen nicht als endgültig und für alle Situationen absolut geltend verstanden werden. Sie dienen vielmehr als Ideen und Leitlinien zu Themen wie Umgang mit Mobiltelefon, Internet und als Anhaltspunkte zu Taschengeld und anderem.

Auf der Homepage der Schulsozialarbeiter finden Sie den Erziehungskompass zum Download in den Sprachen Deutsch, Englisch, Italienisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Albanisch, Serbisch, Türkisch, Tamil und Tigrinya.
Informationen zur Schulsozialarbeit finden Sie hier.
Die Erziehungskompass-Übersetzungen finden Sie hier.

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Ferienplan und schulfreie Tage

Der Ferienplan sowie die Brückentage werden jährlich vom Departement Bildung und Kultur festgelegt und publiziert.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen des Glarner Schulwesens bilden im Wesentlichen das Gesetz über Schule und Bildung (Bildungsgesetz) vom 6. Mai 2001, die zugehörige Volksschulverordnung vom 23. Dezember 2009 sowie die Volksschulvollzugsverordnung vom 09. Februar 2010.

Die Kantonale Gesetzessammlung finden Sie hier

Auf der Homepage Glarus Nord finden Sie im Online-Schalter unter dem Bereich Bildung die Schulordnung sowie folgenden Reglemente:

  • Reglement für Absenzen, Urlaub und Dispensen
  • Reglement für Schulreisen, Exkursionen, Lager
  • Reglement Schülertransporte

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Glarner Musikschule

Die Glarner Musikschule bietet ein vielfältiges Unterrichtsangebot. Die Anmeldung erfolgt direkt über die Homepage der Glarner Musikschule oder in schriftlicher Form.
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.glarnermusikschule.ch/.

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Hauswarte

Die Hauswarte sind dem Bereich Liegenschaften unterstellt. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

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Heilpädagogisches Zentrum Glarnerland

Das Heilpädagogische Zentrum Glarnerland Schule und Internat bietet Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung ab dem vierten Lebensjahr Bildung und Förderung an. Ziel ist eine möglichst selbständige Lebensgestaltung.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.hpzgl.ch/.

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Homepage

Auf der Homepage der Gemeinde Glarus Nord sind unter der Rubrik "Bildung" Informationen zu den einzelnen Schulstandorten zu finden.
Im Online-Schalter können die Reglemente und weitere Dokumente abgerufen werden.

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Hort

Für den Hort / Schülerhort wird in Glarus Nord die Bezeichnung Tagesstrukturen verwendet.
Informationen dazu finden Sie unter Tagesstrukturen Glarus Nord.

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Integrative Förderung (IF)

Integrative Förderung ermöglicht Schülerinnen und Schülern mit Lern-, Entwicklungs- oder Verhaltensschwierigkeiten die Regelklasse zu besuchen. Diese werden durch Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen zusätzlich unterstützt und begleitet. Im Kindergarten geht es insbesondere auch darum, Entwicklungsverzögerungen zu erkennen und Lernvoraussetzungen für einen gelingenden Eintritt in die Primarschule zu schaffen.

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Kantonsschule Glarus

Zur Vermittlung einer umfassenden Allgemeinbildung und als Vorbereitung auf das Studium an einer Hochschule, Universität oder einer Fachhochschule dient die Kantonsschule Glarus. Die Kantonsschule ist unterteilt in eine Fachmittelschule und in ein Gymnasium.
Schüler mit hohem Leistungsniveau können die Aufnahmeprüfung ins Gymnasium resp. in die Fachmittelschule ablegen. Die entsprechende Anmeldung ist Sache der Eltern.
Informationen zur Kantonsschule Glarus finden Sie unter www.kanti-glarus.ch.

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Kindergarten

Im Kindergarten wird die Lernbereitschaft der Kinder gefördert und die ganzheitliche Entwicklung der Fähigkeiten, Fertigkeiten und Begabungen unterstützt. Nebst der Förderung von Selbstkompetenz bereitet der Kindergarten auf die sozialen Anforderungen des Zusammenlebens vor und bereitet das Kind so auf den Übertritt in die Primarschule vor.

Der Besuch beider Kindergartenjahre ist seit dem Schuljahr 2011/12 obligatorisch. Die Schulpflicht beginnt somit mit dem Eintritt in den Kindergarten.

Die Anmeldungen für den Kindergarten werden Ende Januar verschickt. Jeweils am letzten Mittwoch im Februar findet der Informationsanlass zum Kindergarteneintritt statt (abends).

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Kleinklassen (KK)

Die Kleinklasse ist ein Klassentyp der Primarschule.
Lernende, die die Ziele des Lehrplans nicht in angemessener Zeit erreichen können, werden in der altersdurchmischten Kleinklasse handlungs- und ressourcenorientiert gefördert.
Glarus Nord führt in Mollis, Niederurnen und Bilten je eine Kleinklasse.

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Kontaktheft

Das Kontaktheft ermöglicht als direkter Draht die Kontakte zwischen Eltern und Lehrpersonen möglichst unkompliziert auszuführen. Hier werden Mitteilungen, Gesprächstermine, Absenzen, Bemerkungen über das Schülerverhalten usw. eingetragen. Die Schülerinnen und Schüler haben das Kontaktheft in jede Unterrichtsstunde mitzubringen.

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Logopädie

Die logopädische Therapie richtet sich in erster Linie an Kinder der Kindergarten- und der Primarstufe mit einem Therapiebedarf in der gesprochenen und geschriebenen Sprache. Dies sind bspw. Kinder, die Mühe mit der Aussprache einzelner Laute haben, die nicht gut verständlich sprechen, die Mühe haben korrekte Sätze zu bilden oder Geschichten zu verstehen, die ähnliche Laute nicht gut unterscheiden können und grosse Schwierigkeiten beim Lese-/Schreiberwerb zeigen. Um allfällige Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen, werden im Kindergarten alljährlich logopädische Reihenerfassungen durchgeführt. Zusätzlich steht das Angebot der Logopädie in Glarus Nord auch für Vorschulkinder ab ca. 2 Jahren und für Jugendliche bis Ende Schulpflicht offen.

Die Logopädiestandorte befinden sich in:

  • Bilten
  • Niederurnen
  • Oberurnen
  • Näfels
  • Mollis
  • Obstalden

Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie hier.

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Mittagstisch

An den Schulstandorten Bilten, Niederurnen, Oberurnen, Näfels, Mollis und Obstalden kann der Mittagstisch genutzt werden. Dieses Angebot gehört zu den Tagesstrukturen Glarus Nord. Eine Anmeldung ist notwendig.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.

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Musikalische Grundschule (MGS)

Die Musikalische Grundschule ist für alle Kinder der ersten und zweiten Primarklasse bzw. dritten und vierten Basisstufenklasse im Lehrplan enthalten. Die Kinder werden mit den wichtigsten Grundbegriffen der Musik vertraut gemacht und auf einen allfälligen Instrumentalunterricht vorbereitet.

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ÖSD-Prüfungen

Glarus Nord führt als lizenzierte Prüfungsinstitution die ÖSD Prüfungen Deutsch als Zweitsprache DaZ der Niveaus A1, A2, B1, KID A1 und KID A2 durch.
ÖSD (Österreich-Schweiz-Deutschland) ist ein staatlich anerkanntes Prüfungssystem für Deutsch als Zweitsprache. Die Prüfungen des ÖSD entsprechen internationalen Rahmenrichtlinien und sind als Nachweis von Deutschkenntnissen bekannt und von internationaler Bedeutung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Primarstufe

Die Primarstufe umfasst die 1.-6. Primarklasse (1.-3. Unterstufe / 4.-6. Mittelstufe). Die Lernenden besuchen die Primarstufe in der Regel an ihrem Wohnort. Nach der Primarstufe erfolgt der Übertritt in die Sekundarstufe I.

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Psychomotorik

Die Psychomotorik-Therapie richtet sich an Kinder mit Auffälligkeiten im Bewegungsverhalten (Grob-, Fein- und Grafomotorik), der Wahrnehmung oder dem Sozialverhalten. Die Kinder werden spielerisch unterstützt, ihre Bewegungsfähigkeiten zu verbessern und erhalten dadurch mehr Selbstvertrauen und Selbständigkeit. Psychomotorik-Therapeutinnen unterstützen die Kinder dabei, den Herausforderungen der Schule und des Alltags gewachsen zu sein.

Die Psychomotorik befindet sich in Oberurnen im Schulhaus Rauti II.

Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie hier.

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Religionsunterricht

Der Religionsunterricht wird durch die einzelnen Pfarrämter organisiert.

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Schulbestätigungen

Schulbestätigungen sind kostenlos und können übers Sekretariat, die Schulleitung oder den Online-Schalter bestellt werden. Die Zustellung dauert in der Regel zwei Arbeitstage.

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Schulhausordnung

Die Regeln an unseren Schulen sind der jeweiligen Schulhausordnung im Kontaktheft zu entnehmen.

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Schulleitung

Die Schulleitung Glarus Nord stellt die operative Führung und befasst sich mit dem Tagesgeschäft. In der operativen Führung werden die strategischen Ziele und Visionen mitentwickelt und mit den Lehrpersonen im Schulalltag umgesetzt.
Das Rektorat trägt die Gesamtverantwortung für die operative Führung der Schule. Das Rektorat steht der Schulleitung vor. Zusammen mit den einzelnen Schulleitenden bildet es die Schulleitung der Schulen Glarus Nord. Die Schulleitung ist für die personelle, pädagogische, organisatorische und administrative Führung und Entwicklung der Schule zuständig, fördert die gute Zusammenarbeit aller Schulpartner und schafft damit ein Klima der Effektivität, der Verlässlichkeit und des Wohlbefindens.

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Schulkommission (SK)

Die Schulkommission Glarus Nord kümmert sich um die Rahmenbedingungen und somit um die langfristigen (strategischen) Themen wie z.B. Gesetzesvorlagen, Stossrichtung und Schwerpunkte der Schule.
Die sechs gewählten Mitglieder werden durch das Volk an der Gemeindeversammlung legitimiert. Die Schulkommission wird durch den zuständigen Gemeinderat für Bildung präsidiert.
Die Lehrerschaft Glarus Nord wählt ausserdem drei Vertreter, welche Einsitz in die Schulkommission erhalten (beratende Funktion).

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Schulpflicht

Die Schulpflicht beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten, nach dem vollendeten vierten Lebensjahr. Der Stichtag ist der 31. Juli.

Die obligatorische Schulpflicht dauert in der Regel 11 Jahre:

  • 2 Jahre Kindergarten
  • 6 Jahre Primarschule
  • 3 Jahre Sekundarstufe I (Sekundar-, Real- oder Oberschule)

Mit Abschluss des dritten Jahres der Sekundarstufe I ist die obligatorische Schulpflicht erfüllt.

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Schulpsychologischer Dienst (SPD)

Der Schulpsychologische Dienst ist die Fach-, Beratungs- und Abklärungsstelle zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und ihrem für die Erziehung und Bildung verantwortlichen Umfeld bei schulischen, pädagogischen und psychologischen Fragestellungen.
Vor der Anmeldung eines Kindes durch die Schule nehmen wir Rücksprache mit den Eltern.

Schulpsychologischer Dienst und Erziehungsberatung
Gerichtshausstrasse 25
8750 Glarus
Telefon: 055 646 62 33
E-Mail: spd@gl.ch

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Schulsekretariat / Schulverwaltung

Das Schulsekretariat befindet sich an der Kärpfstrasse 41 in Oberurnen. Die Postadresse lautet Gemeinde Glarus Nord, Bildung, Schulstrasse 2, 8867 Niederurnen

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

Wochentag Zeit
Mo - Do 08.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr
Fr 07.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr

Die Kontaktdaten lauten:
Tel. 058 611 78 01
E-Mail: sekretariat.bildung@glarus-nord.ch

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Schulschwimmen

Das Schulschwimmen ist die dritte Sportstunde. Die Kinder der Gemeinden Glarus Nord, Schänis, Weesen, Kaltbrunn und Gommiswald nutzen unter fachkundiger Anleitung in der linth-arena sgu eine der grössten Schulschwimmzentren der Schweiz. Es nehmen rund 2300 Schülerinnen und Schüler am wöchentlichen Schulschwimmunterricht teil. Von der ersten Primarstufe bis zur dritten Oberstufe werden die Schüler im Schwimmsport ausgebildet und gefördert.
Weitere Informationen unter www.schulschwimmen-linthebene.ch

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Spielgruppen

Informationen zu den Spielgruppen in der Gemeinde finden Sie hier.

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Sportschule Glarnerland

Der Kanton führt die Sportschule Glarnerland auf der Sekundarstufe I. Das Anmeldeverfahren und weitere Informationen finden Sie unter www.ssgl.ch.

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Stark durch Erziehung

Weitere Informationen unter Elternbildung.

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Tagesstrukturen Glarus Nord

Die Gemeinde Glarus Nord bietet Tagesstrukturen an, welche die Erziehungsberechtigten in ihrer Betreuungs- und Erziehungsaufgabe unterstützen. Sie leisten einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diese schulergänzende Betreuung ist kostenpflichtig. Der Tarif richtet sich nach dem Einkommen/Vermögen der anmeldenden Familie.

Eine vorgängige Anmeldung ist zwingend und kann auf jeden Monatsanfang erfolgen.

Das Angebot richtet sich an schulpflichtige Kinder, vom Kindergarten bis zum Schulaustritt.

Die Tagesstrukturen sind grundsätzlich von Montag bis Freitag geöffnet:

 Frühstückstisch 06:30 – 08:00 Uhr
 Mittagstisch 11:30 – 13:00 Uhr
 Betreuung Früh-Nachmittag 13:30 – 15:00 Uhr
 Betreuung Spät-Nachmittag 15:00 – 18:00 Uhr
 Ganztagesbetreuung 06:30 – 18:00 Uhr (nur während der Schulferien)

An den Schulstandorten Bilten, Niederurnen, Oberurnen, Näfels und Mollis werden alle Module angeboten. In Obstalden kann der Mittagstisch genutzt werden.
Weiterführende Informationen finden Sie hier oder auf unserem Flyer [pdf, 1.6 MB].

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Therapien

Glarus Nord bietet Logopädie und Psychomotorik an. Diese Therapien sind kostenlos. Für andere Therapien müssen die Eltern selber aufkommen. Weitere Informationen unter Psychomotorik und Logopädie.

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Gemäss gesetzlichen Bestimmungen (KVG) sind alle Schülerinnen und Schüler durch ihre Eltern bei einer Krankenkasse für Behandlungskosten bei Krankheit und Unfall versichert. Die Schule ist dafür nicht zuständig.

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Waldkindergarten

Die Gemeinde Glarus Nord führt in Bilten einen Waldkindergarten für alle Kinder der gesamten Gemeinde. Die Schnuppertage finden jeweils im März statt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Hier geht es zur Internetseite des Waldkindergartens.

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Wegzug

Bitte teilen Sie dem Schulsekretariat und der Klassenlehrperson möglichst frühzeitig mit, dass sie aus Glarus Nord wegziehen. Das Schulsekretariat leitet eine allfällige Schülerüberweisung des Kindes an den neuen Wohnort in die Wege. Ausserdem müssen Sie sich offiziell beim Einwohneramt im Gemeindehaus in Niederurnen abmelden.

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wuweg

wuweg - wüssä um was es gaht - ist ein Suchtpräventionstag für Lernende der Sekundarstufe I im Kanton Glarus. Weitere Informationen unter www.wuweg.ch.

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Zeugnis

Die Lernenden der Primar- und Sekundarstufe erhalten am Ende jeden Semesters ein Zeugnis, das mit ihnen besprochen wurde.
In den ersten fünf Jahren der Primarstufe kann das erste Semesterzeugnis durch ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten oder durch einen schriftlichen Bericht ersetzt werden.

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Zeugnisduplikate

Bei Verlust des Zeugnisses kann beim Sekretariat Bildung ein Duplikat bestellt werden. Je nach Umfang und Zeitaufwand der Wiederherstellung wird ein Betrag zwischen CHF 50.- und CHF 80.- in Rechnung gestellt.

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Zivildienstleistende

Die Schulen Glarus Nord sind seit April 2013 anerkannter Einsatzbetrieb des Zivildienstes. Zivildienstleistende werden in den Kindergärten, Schulen und Tagesstrukturen Glarus Nord eingesetzt.
Zivildienstleistende müssen sich um eine Zivildienststelle bewerben. Sie werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Glarus Nord verpflichtet nur Zivildienstleistende mit einwandfreiem Strafregisterauszug (Sonderprivatauszug).

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Zuzug

Bei einem Zuzug ist es wichtig, dass sich die Erziehungsberechtigen umgehend beim Einwohneramt in Niederurnen anmelden. Grundsätzlich sollte das Sekretariat Bildung bereits vorgängig eine Schülerüberweisung vom bisherigen Wohnort bzw. der bisherigen Schule erhalten haben.

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