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Gewässer- und Bodenschutz

Das Bodenschutzkonzept des ESAF 2025 Glarnerland+ gilt sinngemäss auch für private Anbieter von Campingplätzen «auf der grünen Wiese». Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des entsprechenden Bundesgesetzes. Ziel ist, dass die Bodenfruchtbarkeit der Böden auch bei sowie nach der Nutzung der Fläche uneingeschränkt erhalten bleibt. So müssen die Anbieterinnen und Anbieter sicherstellen, dass bei schlechten Verhältnissen alternative Lösungen vorhanden sind oder die entsprechenden Flächen nicht genutzt werden dürfen.

Gewässer können als Freizeit- oder Erholungsraum genutzt werden, sofern sie durch die Nutzung nicht beeinträchtigt werden: Daher gelten während des ESAF 2025 Glarnerland+ in der Nähe von Gewässern gewisse Einschränkungen: Die Einleitung oder Deponie von Fremdstoffen wie Abfällen, Abwasser etc. in und bei Gewässern ist verboten.

Wasserentnahmen müssen durch die Gemeinde bewilligt werden. Ebenso dürfen in Ufernähe keine Bauten oder Anlagen erstellt werden. Darunter zählen auch Wege, Zäune etc.