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Infos Bauherrschaften

Mit dem Erlass der neuen Nutzungsplanung Ende Jahr 2024 begannen in der Gemeinde Glarus Nord verschiedene kleinere und grössere Bauvorhaben. Im Zusammenhang mit der Durchführung des ESAF 2025 Glarnerland+ ist es daher wichtig, dass das Verkehrskonzept des ESAF 2025 Glarnerland+ durch diese Bauvorhaben nicht tangiert wird.

Daher müssen sämtliche kantonalen und kommunalen Verkehrsträger im Gemeindegebiet von Glarus Nordzwischen dem 29. und 31. August 2025 uneingeschränkt begeh- und befahrbar bleiben. Um dies sicherzustellen, erlässt die Gemeinde Glarus Nord bei baubewilligungspflichtigen Vorhaben derzeit entsprechende Auflagen, so beispielsweise hinsichtlich Baustellenabschrankungen oder -signalisationen.

Diese Bestimmungen gelten indes auch für alle nicht melde- oder bewilligungspflichtigen Vorhaben. Für allfällige Fragen steht Ihnen die Fachstelle Strasse der Gemeinde Glarus Nord (tiefbau@glarusnord.ch, 058 611 73 61) gerne zur Verfügung.