Teilrevision Nutzungsplanung Arbeitspaket 1 – Beschluss der Gemeindeversammlung Glarus Nord vom 22. Juni 2026
Beschluss der Gemeindeversammlung Glarus Nord vom 22. Juni 2026
Die Gemeindeversammlung Glarus Nord hat am 22. Juni 2026 die Teilrevision Nutzungsplanung Arbeitspaket 1 (AP1) aus den Aufträgen des Genehmigungsentscheids zur Gesamtrevision Nutzungsplanung (NUPII) der Gemeinde Glarus Nord, gestützt auf Art. 27 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG), erlassen. Die Teilrevision Nutzungsplanung Arbeitspaket 1 (AP1) besteht aus nachfolgenden Planungsmitteln:
- Baureglement (Teilrevision Art. 63 BauR)
- Zonenplan Bauverpflichtungen 1:5'000
- Zonenplan Naturschutzzonen 1:5’000
- Zonenplan Zonierung 1:2'500 / 1:1'000
Von der Gemeindeversammlung angenommene Abänderungsanträge gelten als Teilrückweisung. Bei Rückweisung muss der Gemeinderat das Geschäft (hier: die angenommenen Abänderungsanträge) neu begutachten. Angenommene Abänderungsanträge wurden deshalb von der Schlussabstimmung über den Erlass der Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung Arbeitspaket (AP1) ausgeschlossen und sind nicht Bestandteil der vorliegenden Rechtsmitteleröffnung. Sie werden voraussichtlich in das weitere Verfahren zur Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung eingebunden. Dazu erfolgen dannzumal separate Publikationen im Amtsblatt. Eine Übersicht über die angenommenen Abänderungsanträge, welche nicht Bestandteil der vorliegenden Rechtsmitteleröffnung bilden, ist im Protokoll der Gemeindeversammlung zu finden.
Personen, die ein schutzwürdiges, eigenes Interesse an einer Anfechtung des Beschlusses über den Erlass der Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung - Arbeitspaket 1 der Gemeinde Glarus Nord, datiert vom 22. Juni 2026, haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können vom 16. Juli 2025 bis 14. August 2026 innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus, Kirchgasse 2, 8750 Glarus, Beschwerde erheben.
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist
- aufzuzeigen, wie das Departement entscheiden soll, und
- darzulegen, aus welchen Gründen eine andere Entscheidung verlangt wird.
- Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen.
Die erlassenen Planungsmittel (drei Zonenpläne und Art. 63 BauR) sowie der entsprechende Auszug aus dem Protokoll der Gemeindeversammlung liegen im Gemeindehaus Süd, Büntgasse 1, Näfels, zu den ordentlichen Öffnungszeiten, auf. Die Unterlagen können auch online aus den folgenden Dokumenten entnommen werden:
- Protokollauszug aus dem GV Protokoll vom 22. Juni 2026 – Traktandum Nr. 3 [pdf, 901 KB]
- Baureglement der Gemeinde Glarus Nord_Stand öff. Auflage nach GV [pdf, 26 KB]
- Zonenplan «Naturschutzzonen» 1:5’000_Stand öff. Auflage nach GV [pdf, 4.7 MB]
- Zonenplan «Bauverpflichtungen» 1:5'000_Stand öff. Auflage nach GV [pdf, 6.2 MB]
- Zonenplan «Zonierung» 1:5’000_Stand öff. Auflage nach GV [pdf, 4.7 MB]
- Planungs- und Mitwirkungsbericht (PMB)_Stand öff. Auflage nach GV [pdf, 1.0 MB]
Gemäss Art. 27 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes des Kantons Glarus ist der Beschluss der Stimmberechtigten über den Erlass eines Baureglements und der Zonenpläne im kantonalen Amtsblatt zu publizieren, was hiermit erfolgt. Direktbetroffenen, d.h. Personen, die im öffentlichen Auflageverfahren Einsprache erhoben haben, wird der Beschluss mit einer Rechtsmittelbelehrung individuell eröffnet.
8867 Niederurnen, 1. Juli 2026
Gemeinderat Glarus Nord