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Teilrevision Nutzungsplanung Arbeitspaket 1 – Öffentliche Auflage für GV

Versand GV-Bulletin 1 – Öffentliche Auflage für die Gemeindeversammlung am 22. Juni 2026

Der Gemeinderat hat aufgrund des Genehmigungsentscheids des kantonalen Departments Bau und Umwelt vom 20. August 2024 zur Gesamtrevision Nutzungsplanung (NUP II) Änderungen im Rahmen der vorliegenden Teilrevision Nutzungsplanung Arbeitspaket 1 vorgenommen. Das vorliegende Arbeitspaket 1 wird gestützt auf Artikel 25 und 26 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes des Kanton Glarus (RBG) vom 2. Mai 2010 (Stand 01.01.2026) vor der Gemeindeversammlung öffentlich aufgelegt.

Am Montag, 22. Juni 2026, werden die Stimmberechtigten der Gemeinde Glarus Nord an der Gemeindeversammlung über die Teilrevision der Nutzungsplanung Arbeitspaket 1 der Gemeinde Glarus Nord Beschluss fassen. Zur Vorbereitung auf die Gemeindeversammlung erhalten alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in diesen Tagen das ausführliche Bulletin 1 per Post zugestellt. Das Bulletin 2 mit den eingegangenen und vom Gemeinderat behandelten Abänderungsanträgen wird spätestens 21 Tage vor der Gemeindeversammlung zusammen mit dem Stimmrechtsausweis zugestellt.

Bulletin 1 (Unterlagen zur Nutzungsplanung) der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2026 [pdf, 11.8 MB]

Gestützt auf Art. 27 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) und Artikel 12 lit. d) der Gemeindeordnung Glarus Nord (GO) ist die Gemeindeversammlung für den Erlass und die Änderung des Baureglements und des Zonenplans zuständig. In Anwendung von Artikel 52 des Gemeindegesetzes (GG) in Verbindung mit Artikel Art. 21 der Gemeindeordnung Glarus Nord (GO), können zuhanden der Gemeindeversammlung vorgängig Abänderungsanträge eingereicht werden.

Die Planungsunterlagen liegen vom 12. März 2026 bis 28. April 2026 bei der Gemeinde Glarus Nord, Ressort Bau und Umwelt, Büntgasse 1, 8752 Näfels, während den ordentlichen Öffnungszeiten auf und sind online unter www.glarus-nord.ch im Onlineschalter im Bereich Bau und Umwelt unter Nutzungsplanung (NUPII) einsehbar. Die genauen Festlegungen können aus den Planungsunterlagen entnommen werden. Diese bestehen aus den folgenden Dokumenten:

Detaillierte Informationen zu den Festlegungen und der zugrundeliegenden Interessenabwägung können dem Planungs- und Mitwirkungsbericht gemäss Art. 47 Raumplanungsverordnung (RPV) entnommen werden.

Mit dem vorliegenden Arbeitspaket 1 können jene Lücken geschlossen werden, welche vom Genehmigungsentscheid zur Gesamtrevision Nutzungsplanung (NUP II) durch das Department Bau und Umwelt ausgenommen worden sind. Es umfasst verschiedene Themen, wie die Anpassungen bei den Zonierungen des Swissairplatzes beim Flugplatz Mollis sowie des Gäsis. eine geringfügige Verlagerung der Bauzone in Bilten (Landstrasse/Bushaltestelle Ussbühl) sowie Bereinigungen bei Archäologie-, Gefahren- und Naturschutzzonen gemäss den Vorgaben der kantonalen Fachstellen. Zudem enthält das Arbeitspaket 1 Festlegungen zur Sicherstellung der Baulandverfügbarkeit von strategischen Bauzonenreserven sowie die Präzisierung des Baureglements im Bereich Beleuchtungsanlagen.

Weitere Inhalte werden derzeit im Rahmen von separaten Arbeitspaketen vorbereitet und umfassen die Gewässerräume Siedlung und Landschaft, weitere Naturschutzzonen, die Umsetzung kommunaler Biotope und Landschaftsschutzobjekte, die Umsetzung des lokalen Verzeichnisses der Baudenkmäler, die Zonierungen der Unteren Allmeind in Niederurnen sowie die Sicherstellung der Baulandverfügbarkeit für Spezialgebiete. Diese werden voraussichtlich im Juni 2027 der Gemeindeversammlung vorgelegt.

Der Gemeinderat erachtet das Resultat des vorliegenden Arbeitspakets 1 als eine gut ausgearbeitete Vorlage, die den Weg für eine wertvolle räumliche Entwicklung ebnet und attraktive Perspektiven für die Wirtschaft, Gesellschaft, Landwirtschaft sowie die Umwelt bietet. Die Vorlage konsolidiert die Rechtssicherheit und Gleichbehandlung im Rahmen der gesamten Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus Nord. Zudem erfüllt sie sämtliche Vorgaben der übergeordneten Gesetzgebung und unterstützt die Gemeinde, ihre Zukunft selbstbestimmt zu gestalten.

Gestützt auf Art. 27 Abs. 2 Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) können schriftliche, begründete und unterschriebene Abänderungsanträge bis spätestens 28. April 2026 (Poststempel A-Post) bei der Gemeindekanzlei Glarus Nord, Schulstrasse 2, 8867 Niederurnen, zuhanden des Gemeinderates eingereicht werden. An der Gemeindeversammlung können nur fristgerecht eingereichte Anträge behandelt werden.

Niederurnen, 12. März 2025, Gemeinderat