Teilrevision Nutzungsplanung Arbeitspaket 1 – Information und Mitwirkung
Information und Mitwirkung gemäss Art. 7 RBG
Die gemäss Genehmigungsentscheid zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung (NUP II) erforderlichen Bereinigungen und Ergänzungen werden im Rahmen von drei Arbeitspaketen behandelt. Die Teilrevision der Nutzungsplanung zum Arbeitspaket 1 wurde durch den Gemeinderat zur öffentlichen Mitwirkungsauflage verabschiedet. Die Stimmberechtigten werden voraussichtlich an der Gemeindeversammlung vom 10. November 2025 über die Teilrevision der Nutzungsplanung zum Arbeitspaket 1 befinden.
Mit den drei Arbeitspaketen sollen bei der Nutzungsplanung jene Lücken geschlossen werden, welche vom Genehmigungsentscheid der Nutzungsplanung durch das kantonale Departement Bau und Umwelt im vergangenen August ausgenommen sind. Diese Inhalte wurden im Folgenden überarbeitet und in drei Arbeitspakete eingeteilt. Das vorliegende Arbeitspaket 1 wird nun in den politischen Prozess verabschiedet. Dazu liegen die Planungsunterlagen zur Teilrevision Nutzungsplanung Arbeitspaket 1 vom 27. Februar 2025 bis 28. März 2025 im Gemeindehaus in Näfels während den ordentlichen Öffnungszeiten auf. Die Unterlagen können während dieser Zeit auch im Internet unter nachfolgenden Links heruntergeladen werden:
- Auszug Baureglement (Art. 36 Ziff. 3-5 und Art. 63 Ziff. 3) [pdf, 34 KB]
- Zonenplan «Zonierung» 1:1'000 / 1:2'500 [pdf, 2.5 MB]
- Zonenplan «Naturschutzzonen» 1:5’000 [pdf, 2.3 MB]
- Zonenplan «Bauverpflichtungen» 1:5’000 [pdf, 4.2 MB]
- Planungs- und Mitwirkungsbericht (PMB) [pdf, 1.0 MB]
Das vorliegende Arbeitspaket 1 enthält verschiedene Themen, mit welchen die genehmigte Nutzungsplanung bereinigt werden soll, darunter die Zonierungen der Unteren Allmeind in Niederurnen, des Swissairplatzes beim Flugplatz sowie des Gäsis. Zudem ist eine geringfügige Verlagerung der Bauzone aufgrund der Verbreiterung der Landstrasse bei der Bushaltestelle Ussbühl in Bilten vorgesehen. Des Weiteren werden im Arbeitspaket 1 die Archäologie-, Gefahren- und Naturschutzzonen gemäss den Vorgaben der kantonalen Fachstellen ausgeschieden. Ebenso enthält das Arbeitspaket 1 Festlegungen, mit denen die Baulandverfügbarkeit für strategische Bauzonenreserven sichergestellt werden soll. Mit den ergänzenden gesetzlichen Bestimmungen zu Beleuchtungsanlagen wird letztlich auch das Baureglement komplettiert.
Die weiteren Inhalte zu den Arbeitspaketen 2 und 3 werden derzeit erarbeitet und umfassen die Gewässerräume Siedlung und Landschaft, weitere Naturschutzzonen, die Umsetzung kommunaler Biotope und Landschaftsschutzobjekte sowie die Umsetzung des lokalen Verzeichnisses der Baudenkmäler. Diese werden voraussichtlich an den Herbst-Gemeindeversammlungen 2026 (Arbeitspaket 2) sowie 2027 (Arbeitspaket 3) behandelt.
Für die vorliegende Teilrevision der Nutzungsplanung zum Arbeitspaket 1 findet die öffentliche Auflage mit Möglichkeit zur Einsprache nach Art. 25 RBG erst nach Abschluss des hier publizierten Mitwirkungsverfahrens statt.
Gemeinderat
Niederurnen, 26. Februar 2025