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Teilrevision Nutzungsplanung Arbeitspaket 1 – Öffentliche Auflage

Teilrevision Nutzungsplanung Arbeitspaket 1, Öffentliche Auflage gemäss Art. 25 und Art. 26 RBG

Der Gemeinderat hat aufgrund des Genehmigungsentscheids des kantonalen Departments Bau und Umwelt vom 20. August 2024 zur Gesamtrevision Nutzungsplanung (NUP II) Änderungen im Rahmen der vorliegenden Teilrevision Nutzungsplanung Arbeitspaket 1 vorgenommen. Die vorliegende Teilrevision Nutzungsplanung Arbeitspaket 1 wird gestützt auf Artikel 25 und 26 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes des Kanton Glarus vom 2. Mai 2010 (Stand 01.07.2023) öffentlich aufgelegt.

Während der Auflage kann jedermann, der ein eigenes schützenswertes Interesse nachweist, schriftlich und begründet Einsprache gegen die Teilrevision Nutzungsplanung Arbeitspaket 1 beim Gemeinderat Glarus Nord, Schulstrasse 2, 8867 Niederurnen, erheben.

Planungsgrundlagen:
20250916_04.01_Baureglement der Gemeinde Glarus Nord_AP1_Version_oeAufl.pdf [pdf, 34 KB]
20250914_ZP_Zonierung_1000_2500 [pdf, 5.0 MB]
20250914_ZP_Naturschutzzonen_5000 [pdf, 4.9 MB]
20250914_ZP_Bauverpflichtungen_5000 [pdf, 8.1 MB]
20250925_PMB_TROP_AuftraegeGenehmigung_AP1 [pdf, 4.7 MB]

Die Planungsunterlagen liegen vom 09. Oktober 2025 bis 07. November 2025 auch während 30 Tagen bei der Gemeinde Glarus Nord, Ressort Bau und Umwelt, Büntgasse 1, 8752 Näfels, während den ordentlichen Öffnungszeiten auf.

Niederurnen, 01. Oktober 2025, Gemeinderat